Kulturelle Bildung

Jeder Mensch – ungeachtet seiner Lebenssituation oder seiner finanziellen Bedingungen – hat einen Anspruch auf kulturelle Teilhabe.

Die Kulturelle Bildung leistet einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung wie auch zur beruflichen Aus- und Weiterbildung. Sie verbindet neben gedanklichen auch emotionale und gestalterische Vorgänge. Aus diesem Grunde ist es wichtig, jedem den Zugang zu kulturellen Veranstaltungen zu ermöglichen, auch Benachteiligten mit und ohne Migrationshintergrund, besonders Kindern und Jugendlichen.

Im Odenwaldkreis gibt es zahlreiche kulturelle Bildungsmöglichkeiten, ob nun über das schulische als auch das sehr umfangreiche außerschulische Angebot.

Nachfolgend zeigen wir Ihnen neben dem vielseitigen Schulsystem auch Institutionen der außerschulischen Bildung auf.

Fördermöglichkeiten für kulturelle Bildung

  • Kulturfonds Energie des Bundes

    Sie sind eine öffentliche Einrichtung der kulturellen Bildung?

    Dann könnte das nachfolgende Förderprogramm „Kulturfonds Energie des Bundes“ von Interesse sein.

    Der Kulturfonds Energie des Bundes wurde aufgelegt, um den Mehrbedarf an Energiekosten von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltenden zu unterstützen. Rückwirkend vom 01. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 stehen insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch privatrechtliche Akteure. 

    Hierzu gibt es bundesweit angesetzte digitale Info-Veranstaltungen:

    16. Februar um 14 Uhr und 16. Februar um 15 Uhr

    Anmeldungen unter https://www.kreativkultur.berlin/de/veranstaltungen/infosession-kulturfonds-energie-des-bundes/153/

    Eine am 15. Februar angesetzte Veranstaltung ist bereits ausgebucht, wird aber aufgezeichnet und auf dem Youtube Kanal von Kreativ Kultur Berlin veröffentlicht, so dass sich Interessierte auch noch zum späteren Zeitpunkt informieren können. 

  • Förderprogramm „Künste öffnen Welten“  der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung im Rahmen von „Kultur macht Stark“ 

    Bündnisse für Bildung“ möchte Kinder und Jugendliche, die bisher keine oder nur sehr wenige Zugänge zu Kunst und Kultur hatten, in ihren Teilhabe- und (kulturellen) Bildungschancen unterstützen.

    Mit der Förderung entwickeln und setzen Kultur-, Jugend- und/oder Bildungsträger gemeinsam Projekte um, in denen Kinder und Jugendliche die Künste, Kultur, Spiel und Medien entdecken können.

    Eine partizipativ gestaltete Kulturelle Bildung eröffnet ihnen neue Perspektiven auf sich selbst und auf die Welt. Das stärkt ihre Persönlichkeit und das Miteinander.

    Ermöglicht werden zwischen 2023−2027 Projekte, die die Teilhabe- und Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen stärken.

    Die geförderten Projekte werden gemeinsam durch ein Bündnis umgesetzt und unterstützen somit auch die Vernetzung, das Engagement und die Begegnung im Sozialraum. Ein Förderprogramm insbesondere für die ländlichen Räume wie der Odenwaldkreis.

    Antragsmöglichkeit ab sofort bis 28. Februar 2023

    https://www.bkj.de/ganztagsbildung/kuenste-oeffnen-welten/

  • Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung

    Förderprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“, das größte Förderprogramm der kulturellen Bildung in Deutschland, ist 2023 in eine dritte Förderphase gegangen: Bis 2027 stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) insgesamt 250 Millionen Euro für lokale Projekte der außerschulischen kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die zwischen 3 und 18 Jahre alt sind und einen begrenzten Zugang zu Angeboten der kulturellen Bildung haben, zur Verfügung.

    https://kumasta3.buendnisse-fuer-bildung.de/uebersicht-der-foerderer-und-initiativen

  • Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung mit „Ideeninitiative Kulturelle Vielfalt mit Musik“

  • LandKulturPerlen

    Ab 2023 können sowohl Rechtskörper wie Vereine oder Verbände, aber auch öffentliche Institutionen und Privatpersonen Projektanträge stellen. Die Projekte müssen in den ländlichen Räumen Hessens realisiert werden.

    Förderkriterien
    Ihr Projekt…

    • bringt Menschen zusammen und stößt kreative Prozesse an.
    • befähigt die Teilnehmenden Inhalt und Verlauf mitzugestalten.
    • wurde noch nicht begonnen.
    • bindet einen Kooperationspartner/in ein, z.B. einen anderen Verein, eine Künstlerin      bzw. einen Künstler oder die Gemeinde.

    Nicht gefördert werden z.B. bauliche Maßnahmen sowie reine Konzert- oder Lesungsveranstaltungen.

    Finanzielle Förderung
    Mikroprojekte bis max. 2.000 Euro Anträge für Projekte im Jahr 2023 können bis zum 02.05.2023 gestellt werden.

    Weiterbildung
    durch Kulturseminare, Vernetzung und Beratung Bilden Sie sich in Kulturseminare weiter! Sie werden beraten und vernetzen sich.
    Alle Informationen mit Ansprechpartner siehe: www.landkulturperlen.de

  • Kulturkoffer (Landesprogramm Hess. Ministerium für Wissenschaft und Kunst)

    Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst stellt mit dem Förderprogramm einen Förderetat für den Ausbau der kulturellen Bildungslandschaft in Hessen bereit.

    Kooperationsvorhaben mit mindestens zwei Projektpartnern können für gemeinsame Maßnahmen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung Fördermittel beantragen.

    Vom Kulturkoffer sollen Kinder und Jugendliche, insbesondere im Alter von 10 bis 16 Jahren profitieren, die im ländlichen Raum, in sozialen Risikolagen oder in strukturschwachen Stadtteilen aufwachsen, und denen die Teilhabe an Kunst und Kultur bislang nicht oder nur eingeschränkt möglich war. Um das Versprechen verbesserter Teilhabechancen auch einzulösen, soll es für die Zielgruppe kostenfrei oder zumindest kostenreduziert auf kulturelle Entdeckungsreise gehen.

    Förderberechtigte des Kulturkoffers sind Träger der Kulturellen Bildung, vornehmlich öffentliche wie gemeinnützig tätige Kunst- und Kultureinrichtungen sowie -initiativen, die mit mindestens einem Kooperationspartner (zum Beispiel sozialräumliche Partner, Bildungsträger, private Förderer oder Stiftungen) im laufenden Kalenderjahr ein gemeinsames Vorhaben im Bereich der Kulturellen Bildung durchführen.

    Die Einreichung der Förderanträge auf Projektförderung für den Zeitraum Februar -Dezember müssen zum 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden.

    https://kulturkoffer.hessen.de/downloads/

  • Kulturpaket Land Hessen 

    Das Kulturpaket Land Hessen fördert kulturelle Initiativen und Institutionen sowie Kulturschaffende und deren Projekte – und das in unterschiedlichsten Bereichen.
    https://wissenschaft.hessen.de/Foerderung-finden/Kulturfoerderung

  • Kulturstiftung des Bundes

    Die Kulturstiftung des Bundes fördert Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Zusammenhang.
    https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de

    Aktuelle Einreichtermine für die Programme

    World Cinema Fund: zum 01.03.2023
    Förderung internationaler Kooperationen der Filmproduktion und –Vertrieb
    https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/film_und_neue_medien/detail/world_cinema_fund.html

    Allgemeine Projektförderung: zum 31.07.2023
    https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html