Korruptionsprävention/Hinweisgeber(-schutz)

Bereits seit dem 10.12.2009 ist für die Kreisverwaltung des Odenwaldkreises als Anti-Korruptionsbeauftragte bestimmt, die weisungsunabhängig ist.

Die Europäische Union hat am 23. Oktober 2019 die „RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ erlassen. Danach sollen interne wie externe Hinweisgeber geschützt und vor allem internen Hinweisgebern eine mündliche oder schriftliche und auf Wunsch auch persönliche Meldung ermöglicht werden. Eine externe Meldestelle ist außerdem beim Bundesamt für Justiz eingerichtet.

Sie können sich gerne an die persönlich, telefonisch oder schriftlich über die rechts genannten Wege wenden oder das Kontaktformular unten nutzen. Wenn Sie Ihren Namen und Ihre Mailadresse nicht hinterlassen möchten, müssen Sie das natürlich nicht tun. Ihre Nachricht wird direkt und ausschließlich an die Anti-Korruptionsbeauftragte weitergeleitet.