Leitfaden zur e-Rechnungsstellung an den Odenwaldkreis

Gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung in öffentlichen Aufträgen, ist es ab dem 18.04.2020 möglich, dem Odenwaldkreis elektronische Rechnungen im X-Rechnungs-Format zu schicken.

Wir bitten Sie folgende Punkte zu beachten:

  1. Zur Übermittlung von E-Rechnungen ist unsere zentrale Emailadresse
    e-rechnung@odenwaldkreis.de zu nutzen.
  2. Bei der Übermittlung darf je E-Mail nur eine Rechnung übermittelt werden.
  3. In den E-Mails können weitere zahlungsbegründende Unterlagen enthalten sein.
  4. Um die Zahl möglicher Duplikate zu verringern, bitten wir Sie von einer zusätzlichen Übermittlung der Rechnung in Papierform abzusehen.
  5. Es dürfen keine abrechnungsrelevanten Informationen außerhalb der vorgesehenen Textfelder bzw. außerhalb der per E-Mail übersandten Anhang enthalten sein.
  6. Alle rechnungsrelevanten Angaben müssen in einer allgemein maschinell lesbaren Form übermittelt werden. Wir unterstützen UBL und CII jeweils mit dem Prefix im Header der XML Datei.
  7. Neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen muss die E-Rechnung folgende Angaben enthalten:
    a) Leitweg-Identifikationsnummer. Unsere Leitweg-Identifikationsnummer lautet 06437000-0000000000-75
    b) Bankverbindungsdaten
    c) Zahlungsbedingungen
    d) De-Mail-Adresse bzw. E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers.

Unberührt von den vorstehenden Regelungen bleiben Rechnungsbelege mit Anlagen, die nach anderen Rechtsvorschriften einer papiergebundenen Versandart bedürfen (Ausfuhrnachweise, Zolldokumente, bestimmte Entsorgungsnachweise o.a.)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse rechnungswesen@odenwaldkreis.de