Energieberatung

Basisberatung der Verbraucherzentrale Hessen 

In Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hessen bietet der Odenwaldkreis kostenfreie Energieberatungen an. Mögliche Beratungsthemen sind "Energiesparen" / "Sanieren + Bauen" / "Heizen" oder "Erneuerbare Energien".

Beratungstermine finden online (Videocall) oder per Telefon statt. Die nächsten freien Beratungstermine sind am 11. April, 23. Mai und 20. Juni 2024, jeweils zwischen 9 und 12 Uhr. Rückfragen oder Anmeldungen: Verbraucherzentrale Hessen, Telefon 069 972010-900.

Basisberatung der LandesEnergieAgentur 

Immobilienbesitzende können sich auch telefonisch durch die LandesEnergieAgentur (LEA Hessen) beraten lassen.
Voraussetzung ist eine Registrierung unter www.hessen-spart-energie.de/energieberatung.  Anschließend können Fotos und Daten zum Objekt hochgeladen sowie ein individueller Beratungstermin ausgewählt werden. Ein Termin dauert bis zu 60 Minuten.


Beratung durch Energieeffizienz-Experten 

Für die Nutzung der Förderprogramme des Bundes wird meist eine maßnahmenbegleitende Energieberatung gefordert. Eine Datenbank führt zahlreiche Berater/innen im Kreisgebiet, die Sie für Beratungsleistungen kontaktieren und beauftragen können.

Die Beratungen sind kostenpflichtig, im Rahmen eines mit Bundesmitteln geförderten Sanierungsprojekts jedoch zuschussfähig. Sprechen Sie Ihre/n Berater/in darauf an. Zu den  Energieeffizienz-Experten


Förderprogramme

  • BAFA - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Ihre Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Verbesserung des energetischen Niveaus der Gebäude. Förderfähig sind Erweiterungen durch Anbau und Ausbau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie die Umwidmung von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden und auch die Umwidmung von Wohngebäuden zu Nichtwohngebäuden.

    Gefördert werden

    • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel
      • Dämmung der Gebäudehülle,
      • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren,
      • sommerlicher Wärmeschutz,
    • Anlagentechnik, zum Beispiel
      • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung,
      • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bei Wohngebäuden,
      • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik bei Nichtwohngebäuden,
      • Kältetechnik zur Raumkühlung bei Nichtwohngebäuden,
      • Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme bei Nichtwohngebäuden, 
    • Erneuerbare Energien für Heizungen, zum Beispiel
      • Austausch von Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasheizungen (Heizungs-Tausch-Prämie),
      • Solarkollektoranlagen,
      • Biomasseheizungen,
      • Wärmepumpen,
      • innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien,
      • Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride),
      • Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz,
    • Heizungsoptimierung (begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten beziehungsweise Nichtwohngebäude mit höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche) sowie
    • Fachplanung und Baubegleitung

    Informationen und Antrag beim

    BAFA

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    häufig gestellte Fragen zum BEG

  • Zuschuss für E-Lastenräder / E-Anhänger

    Das Land Hessen unterstützt Sie als Privatperson beim Kauf von Lastenrädern, Lastenanhängern und Kinderanhängern mit oder ohne Elektroantrieb.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt

    • pro Lastenfahrrad mit Elektroantrieb EUR 1.000,00 und pro Lastenfahrrad ohne Elektroantrieb EUR 500,00 und
    • pro Lasten-/Kinderanhänger mit Elektronantrieb EUR 200,00 und ohne Elektroantrieb EUR 100,00

    für maximal 1 Fahrrad oder 1 Anhänger pro Haushalt.

    zur Lastenradförderung

    Richten Sie Ihren Antrag bitte online an den Projektträger Jülich, Team Lastenrad Hessen.

  • KfW-Programm Erneuerbare Energien

    Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie mit einem Darlehen bei Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme.

    Folgende Maßnahmen werden gefördert:

    • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich der erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen,
    • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien,
    • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden,
    • Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende. 

    Das Programm schließt auch die Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen ein.

    Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei Ihrer Hausbank, diese leitet ihn an die KfW Bankengruppe weiter.

    Weitere Informationen bei der KfW-Bank 

  • Förderung von Biomassefeuerungsanlagen in Hessen 

    Das Land Hessen unterstützt Sie bei Investitionen und nichtinvestiven Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bei der energetischen und stofflichen Biomassenutzung. Grundlage für die Förderung ist das Hessische Energiegesetz.

    Sie erhalten die Förderung für

    • Biomassefeuerungsanlagen,
    • Nahwärmenetze,
    • Umsetzungskonzepte,
    • Informationsmaterialien, Schulungs-, Beratungs- und Informationsveranstaltungen,
    • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben,
    • Pilot- und Demonstrationsvorhaben sowie
    • sonstige Projekte.  

    zur Förderrichtlinie der WI-Bank 

    Antrag Biomassefeuerungsanlagen 
    Antrag Nahwärme 

  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Hessen

    Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben, mit denen Sie die Ziele des Hessischen Energiegesetzes (HEG) umsetzen.

    Für Privatpersonen besonders relevant ist §5 HEG: Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien

    Ziel der Förderung ist die Verbreitung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zur rationellen Energieerzeugung und -verwendung. Die geförderten Maßnahmen müssen dazu beitragen, die gesetzlich verankerten Ziele des Hessischen Energiegesetzes zur Umsetzung der Energiewende in Hessen zu erreichen. Sie müssen über die gesetzlich geforderten Mindeststandards hinausgehen, die gesetzlich vorgegebenen Energiebedarfs- beziehungsweise Umweltgrenzwerte unterschreiten und sollen eine Verringerung klimarelevanter Emissionen bewirken.

    zu den Bestimmungen der WI-Bank (ab Seite 1047)

    Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)