Seit zehn Jahren ist der Pflegestützpunkt Odenwaldkreis eine wichtige Anlaufstelle für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Bei der Jubiläumsfeier im Landratsamt würdigte der für Arbeit und Soziales zuständige Kreisbeigeordnete Michael Vetter am Montag (19.10.) die „große Bedeutung einer verlässlichen, kontinuierlichen Beratung vor Ort“, die angesichts der bevorstehenden Pflegereform enorm wichtig bleibe. Außerdem bot die Feierstunde viel Gelegenheit zum Austausch über pflege-relevante Themen.
Der im Landratsamt ansässige Pflegestützpunkt bietet eine unabhängige, ganzheitliche Beratung, Informationen zu Leistungen und Unterstützung bei der Organisation passender Hilfen. Getragen wird er von den Pflege- und Krankenkassen sowie dem Odenwaldkreis.
Vetter dankte den Mitarbeitenden für ihr großes Engagement, sowohl in der täglichen Beratung als auch in der Organisation von Konferenzen und in der Bearbeitung von Anträgen zu finanziellen Hilfen, vor allem für die stationäre Pflege. Im Jahr 2025 hatten sich 1.035 Ratsuchende an den Pflegestützpunkt gewendet, zumeist telefonisch. Zudem gab es 78 Hausbesuche, die in begründeten Fällen möglich sind.

Vetter sprach mit Blick auf gesetzliche Änderungen in der Pflege von einer „sehr herausfordernden Zeit“. Er nahm beispielsweise Bezug auf Änderungen bei Leistungen, die es zur Unterstützung im Alltag von Pflegebedürftigen gibt, und den geplanten Wegfall der so genannten Verhinderungspflege. Beides sieht das Pflegeneuordnungsgesetz vor, das ab Januar 2027 gelten soll. „Noch grundlegendere Neuerungen wird die jüngst eingesetzte Pflegestrukturkommission erarbeiten“, fügte Vetter hinzu. „Und drittens muss die geplante Pflegebegleitung aufgebaut werden, die es ab 1.1.2029 geben soll.“
Vor diesem Hintergrund und den damit verbundenen Fragen in der Bevölkerung werde der Pflegestützpunkt im Odenwaldkreis „ein unverzichtbarer Bestandteil der Pflegeberatung bleiben und den Bürgerinnen und Bürgern weiter eine optimale Unterstützung bieten“.
Die Kontaktdaten des Pflegestützpunkts und weitere Informationen stehen auf der Kreis-Homepage www.odenwaldkreis.de, Suchbegriff „Pflegestützpunkt“.
Pflegebegutachtung, barrierefreies Wohnen, Vorsorge: Experten informieren
Ein zentrales Ziel der Pflegeversicherung sei es, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich zu Hause bleiben könnten, erklärte Vera Gualdi vom Medizinischen Dienst Hessen (MD). Mit den Beratungen und Empfehlungen während der Pflegebegutachtung trägt der MD Hessen dazu bei. Er stellt dabei fest, ob und in welchem Umfang Versicherte pflegebedürftig bzw. auf Unterstützung angewiesen sind. Die Begutachtung erfolgt im Hausbesuch, durch Telefoninterviews oder auch nach Aktenlage. Wichtig ist dabei etwa, inwieweit Menschen sich noch selbst versorgen können und ob sie körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen sowie gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Ergebnisse der Begutachtung und die dazu gehörenden Empfehlungen werden an die Pflegekasse übermittelt. Sie stellt der antragstellenden Person daraufhin einen Bescheid über den Pflegegrad zu. Gualdi erwähnte auch die Änderungen in der Pflegebegutachtung ab dem 1. Januar 2027 im Zusammenhang mit dem aktuellen Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes. Zu erreichen ist der Medizinische Dienst Hessen unter www.md-hessen.de.

Zu den Empfehlungen des MD kann auch eine Wohnraumanpassung gehören. Für den behindertengerechten Umbau von selbst genutztem Wohneigentum gibt es Zuschüsse (etwa der Um- beziehungsweise Einbau barrierefreier Bäder und Küchen oder von Liften). Darüber informierten Jutta Stegmüller und Claus Weber von der Wohnbauförderungsstelle des Landratsamts. Gefördert werden Maßnahmen ab 1.500 Euro (keine Eigenleistungen). Anträge gehen per E-Mail an wohnbaufoerderung@odenwaldkreis.de ein, werden dort geprüft und an die WIBank weitergeleitet. Mit deren Förderzusage darf der Umbau starten. Zudem gibt es KfW-Programme über Hausbanken.
Ein wichtiges Thema ist außerdem die Vorsorge. Franziska Eisberg von der Betreuungsbehörde des Landratsamts stellte verschiedene Möglichkeiten vor und warb eindringlich dafür, sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen. So regelt etwa die Vorsorgevollmacht die rechtliche Vertretung bei Handlungs- oder Geschäftsunfähigkeit. Wer niemanden bevollmächtigen möchte, aber für den Fall der Fälle eine gesetzliche Vertretung festlegen will, regelt das in einer Betreuungsverfügung. Wieder etwas anderes ist eine Patientenverfügung, die medizinische Maßnahmen im Ernstfall festlegt. Wenn es akute medizinische Notfälle gibt und keine Vorsorgevollmacht vorliegt, können sich Eheleute maximal sechs Monate lang gegenseitig in Gesundheits-Angelegenheiten vertreten. Die Betreuungsbehörde ist unter betreuungsbehoerde@odenwaldkreis.de zu erreichen.
Ausstellung und Beratung zu Hilfsmitteln
An mehreren Ständen konnten sich die Besucherinnen und Besucher direkt bei mehreren Organisationen informieren. Vertreten waren der Medizinische Dienst Hessen, die Sozialstation Höchst (auch zur hospizlichen und zur Trauer-Arbeit), das Frauenhaus, das Sanitätshaus Seitz, das Selbsthilfebüro, das DRK mit Mobilfunk- und Hausnotruf-Systemen, der Behindertenbeirat und die Behindertenbeauftragte, die AWO Hessen Süd, die compass-Pflegeberatung und die Regionale Diakonie Südhessen, die über Thema Demenz informierte.
