Vom 16. November 2026 an können Bauanträge digital eingereicht und bearbeitet werden – das ist nach erfolgreichem Abschluss der Testphase und unter Einbeziehung der Städte und Gemeinden, von Fachstellen und Architekten jetzt für alle Bauvorhaben im vereinfachten Verfahren, im normalen Baugenehmigungsverfahren sowie für sogenannte Sonderbauten möglich. „Damit gehen wir einen weiteren, großen Schritt in der Digitalisierung der Kreisverwaltung“, hebt Landrat Frank Matiaske hervor. „Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Bürgernähe und effizienteren Abläufen.“
Ermöglicht wird die Umstellung durch das Bauportal Hessen (www.digibau-portal.de), das im Auftrag des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum von der ekom21 entwickelt wurde.
Über das Online-Portal können Bauherren und Architekturbüros künftig Bauvorhaben papierlos einreichen. Nach der Bearbeitung erhalten die Bauherren ihre Baugenehmigung digital. Unterlagen, die nach Baubeginn einzureichen sind, können ebenfalls digital vorgelegt werden.
Die dadurch entstehenden Vorteile sind vielfältig: Der Antrag ohne Papier ist schlanker und medienbruchfrei. Es gibt ein Frühwarnsystem, bevor Antragsfristen der Dokumente ablaufen, und der Datenaustausch zwischen Antragsteller, Entwurfsverfasser und Behörde ist einfacher und schneller.
Mit dem Bauportal in Hessen ist ein echter Meilenstein für die Verwaltungsdigitalisierung entstanden: Dieses Gemeinschaftsprojekt bringt über Verwaltungsebenen hinweg einen hohen Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.
So funktioniert das Verfahren im Bauportal Hessen
Das Bauportal Hessen bietet eine digitale Interaktion zwischen den Akteuren – vom Antrag bis zur Übergabe der Antragsdaten in das Fachverfahren „ProsozBau“ der Unteren Bauaufsichtsbehörde auf bundeseinheitlichen Nachrichten- und Transportstandards.
Im Bauportal werden Antragstellerinnen und -steller von einem digitalen Assistenten unterstützt, der automatisch ermittelt, welche Unterlagen und Erklärungen für das jeweilige Vorhaben benötigt werden. Eingehende Mitteilungen werden in das Fachverfahren der Bauaufsichtsbehörde des Odenwaldkreises übertragen. Damit entfällt der früher erforderliche postalische Schriftverkehr. Mit wenigen Klicks kann der Vorgang minutenschnell vollständig digital erledigt werden. Bauherr und Entwurfsverfasser werden in der Antragsstellung einheitlich unterstützt.
Alle Mitarbeitenden der Bauaufsichtsbehörde bereiten sich bereits intensiv auf die digitale Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Beteiligten vor. Ein erster wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung war bereits im Oktober 2025 umgesetzt worden: Seither können bereits Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß § 64 der Hessischen Bauordnung online über das Bauportal eingereicht werden. Das wird jetzt auf alle Bauanträge erweitert.
Das hessische Bauportal wurde von der ekom21 als kommunalem IT-Dienstleister im Auftrag des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum umgesetzt. An zentraler Stelle wird dafür Sorge getragen, dass aktuelle rechtliche, fachliche und technische Entwicklungen auf dem neuesten Stand gehalten werden.
Weitere Informationen gibt es unter https://www.hessen-kommunal.digital/de/aktuelle-projekte/digibaug/.
