Live-Übertragung von WM-Spielen im Freien bedürfen einer Genehmigung

Vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 findet die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer in Kanada, Mexiko und den USA statt. Aufgrund der gestiegenen Anzahl von Spielen sowie erheblichen Zeitverschiebungen von sechs bis neun Stunden zwischen den Austragungsländern und Deutschland finden bei der WM Spiele zwischen 22:00 bis 06:00 Uhr deutscher Zeit statt – dann, wenn eigentlich Nachtruhe herrscht.

Um die Übertragungen der Spiele trotzdem live im Freien zu ermöglichen, hat die Bundesregierung eine Verordnung über den Lärmschutz bei „Public-Viewing“-Veranstaltungen erlassen. Mit dieser Verordnung wird es – wie bereits in den vergangenen Jahren bei Fußball-Weltmeister- und Europameisterschaften – möglich, Fernsehübertragungen im Freien auch in der Nachtzeit durchzuführen. Neben den öffentlichen „Public-Viewing“-Veranstaltungen im Freien, findet diese Regelung auch Anwendung bei Veranstaltungen in Zelten und in Freiluftgaststätten, wie zum Beispiel Biergärten oder Gaststätten mit Außenbewirtschaftung. Übertragungen in Gaststätten oder bei privaten Veranstaltungen, zum Beispiel auf der Terrasse, dem Balkon oder im Garten unterliegen nicht dieser Verordnung.

Der Veranstaltende (bei Gaststätten der Betreiber), muss rechtzeitig (mindestens drei Arbeitstage) vor dem ersten Spiel, das live übertragen werden soll, einen Antrag auf Zulassung der „Public Viewing“-Veranstaltungen bei der zuständigen Behörde stellen. Im Odenwaldkreis ist dies die Abteilung Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege – untere Immissionsschutzbehörde.

Der Antrag kann formlos gestellt werden und muss den Namen des Veranstaltenden, eine verantwortliche Person (mit Angabe einer Telefonnummer, unter der sie dauerhaft während der Veranstaltung erreichbar ist), den Veranstaltungsort und die Spiele umfassen, die öffentlich gezeigt werden sollen. Alternativ kann auch dieser Antragsvordruck verwendet werden.

Die Zulassung der „Public-Viewing“-Veranstaltungen steht im Ermessen der zuständigen Immissionsschutzbehörde, die dabei das öffentliche Interesse gegen den Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche abwägen muss. Die Mitarbeitenden weisen darauf hin, dass zum Schutz der Anwohnenden lärmmindernde Maßnahmen zu berücksichtigen sind: Lautsprecher müssen so aufgestellt werden, dass die Abstrahlrichtung von der Wohnbebauung abgewandt ist. Das Rahmenprogramm muss möglichst geräuscharm gehalten werden (keine laute Musik nach der Veranstaltung oder in den Spielpausen) und nach 22:00 Uhr dürfen keine Gasfanfaren, Trommeln oder andere geräuschverursachende Fanartikel benutzt werden. Auch ist auf eine Übertragung von
Inter­views und Fachkommentaren im Freien zu Gunsten des Ruhebedürfnisses der Anwohner zu verzichten. Nach dem Ende der Übertragung müssen Lärmbelästigungen durch Abbau- und Aufräumarbeiten soweit wie möglich vermieden und lärmintensive Arbeiten auf den nächsten Tag verschoben werden.

Weitergehende Auskünfte erteilen die Mitarbeitenden der Unteren Immissionsschutzbehörde unter Telefon 06062 6014-5504 oder per Mail an FachbereichImmissionsschutz@odenwaldkreis.de.