Bürgergeld wird mit neuer Reform zur Grundsicherung

Das Bürgergeldsystem wird zu einer neuen Grundsicherung umgestaltet: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sollen zukünftig schneller in Arbeit vermittelt werden und bei Ablehnung oder Nicht-Mitwirkung mit weitergehenden Konsequenzen rechnen müssen. Ziel ist es, Sozialleistungen fairer auszugestalten und Missbrauch zu verhindern. Das „13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ wurde bereits am 5. März vom Bundestag beschlossen und anschließend vom Bundesrat gebilligt. Nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt tritt es nun am 1.7.26 in Kraft.

Der Grundsatz des Forderns und Förderns

Grundsätzlich gilt auch im neuen Gesetz: Menschen, die wirklich Hilfe brauchen, sollen sich weiterhin auf Unterstützung verlassen können. Gleichzeitig werden diejenigen, die arbeiten können, stärker in die Pflicht genommen. Sie sollen jede Arbeit in maximal zumutbarem Umfang annehmen, auch, wenn sie nicht ihren Qualifikationen entspricht. Denn oberstes Ziel ist es, den Leistungsbezug erfolgreich zu beenden. Ist dies nicht möglich, kommen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in Frage.

Folgen Leistungsberechtigte einer Einladung des Job-Centers nicht, tritt nach dem ersten Meldesäumnis, das ohne Konsequenzen bleibt, beim zweiten Mal eine Minderung der Regelleistung um 30 Prozent (bisher 10 Prozent) für einen Monat ein. Erscheint jemand dreimal in Folge nicht, wird geprüft, ob der Leistungsanspruch wegen „Nicht-Erreichbarkeit“ komplett entfallen muss.

Bei Ablehnung der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen oder Weigerung der Erbringung von Eigenbemühungen beträgt die Kürzung 30 Prozent der Regelleistung für drei Monate. Im Vergleich: Beim Bürgergeld gab es eine gestaffelte Leistungskürzung von 10 Prozent bis 30 Prozent. Diejenigen, die konkret vorhandene Arbeitsstellen ablehnen, müssen mit einer mindestens einmonatigen kompletten Regelbedarfs-Minderung rechnen. Generell gilt: Leistungsminderungen treten nur dann ein, wenn es für das Fehlverhalten keinen wichtigen Grund gibt.

Weitere Veränderungen zielen zum Beispiel auf eine strengere Vermögensprüfung. Während im ersten Jahr des Bürgergeldbezuges Freibeträge von bis zu 40.000 € berücksichtigt wurden („Karenzzeit“), sind die Freibeträge künftig an das Lebensalter gekoppelt und betragen zwischen 5.000 und 20.000 €. Antragstellende müssen übersteigende Vermögensbeträge zunächst aufbrauchen, bevor sie vom Staat Unterstützung erhalten.

Auch die Kosten der Unterkunft werden im ersten Jahr nicht mehr automatisch komplett übernommen, sondern nur noch höchstens bis zur anderthalbfachen Höhe der allgemeinen Angemessenheitsgrenze. Beträgt die Miete für zwei Personen in Erbach zum Beispiel 1100 €, so wäre diese vorher im ersten Jahr komplett übernommen worden, während ab sofort unter Berücksichtigung der geltenden Obergrenze von rund 606 € nur noch 909 € berücksichtigt werden können.

Besonderheiten im Kommunalen Job-Center Odenwaldkreis 

Das Kommunale Job-Center (KJC) Odenwaldkreis arbeitet im Moment auf Hochtouren, um die Gesetzesänderungen umzusetzen. „Wir sind gut gerüstet für das, was da kommt, denn schließlich ist das nicht die erste Gesetzesänderung, die wir begleiten“, beschreibt Torsten Beilstein, Abteilungsleiter Eingliederung im KJC des Landratsamtes Odenwaldkreis, die aktuelle Situation im Haus und ergänzt: „Alle Mitarbeitenden werden entsprechend geschult, um die Veränderungen auch schnellstmöglich gesetzeskonform umsetzen zu können.“ Um Verunsicherungen bei der Kundschaft des KJC hinsichtlich der anstehenden Veränderungen vorzubeugen, sei es wichtig, die Leistungsbeziehenden schnellstmöglich durch die Sachbearbeitenden im KJC darüber zu informieren. Abschließend betont Beilstein: „Im Grunde treffen die stärkeren Sanktionen nur diejenigen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Wer regelmäßig erscheint und bisher mitgewirkt hat, braucht auch keine negativen Veränderungen zu befürchten.“

Weitere Probleme, die sich insbesondere in ländlicheren Strukturen wie dem Odenwaldkreis abzeichnen, sind die Einbußen bei der Mobilität. „In manche Gegenden verkehren nur wenige Busse am Tag“, erklärt Marco Fries, Teamleiter KJC des Landratsamtes Odenwaldkreis die prekäre Situation für seine Kundinnen und Kunden. „Das heißt, die Anforderungen an die Motivation sind hier weitaus höher als in Ballungszentren, in denen sich die An- und Abreise zum Job-Center viel einfacher gestaltet.“ Die Stärkung der Resilienz der Leistungsbeziehenden sei hier deshalb ein weiterer wichtiger Faktor, dem man sich zukünftig widmen sollte. Denn nur, wer weiß, wie man auch in schwierigen Zeiten gut für sich sorgen kann, bleibt langfristig gesund und stabil.

Fragen rund um dieses Thema beantwortet gerne Marco Fries, Teamleiter Eingliederung KJC Odenwaldkreis, unter der Telefonnummer 06062 6014-1239 oder der E-Mail-Adresse m.fries@odenwaldkreis.de.