Schulbedarf für Hilfebedürftige
zum Schuljahresanfang

Noch sind Sommerferien, aber das neue Schuljahr 2026/2027 wirft bereits seine Schatten voraus. Neue Hefte, Stifte, ein größerer Schulranzen oder die Schulsportausstattung – der Schulbedarf zu Beginn des ersten Halbjahres geht ins Geld. Familien mit geringem Einkommen können hierbei finanzielle Unterstützung erhalten. Über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) wird auch in diesem Jahr wieder ein Zuschuss in Höhe von 195 Euro für ein gesamtes Schuljahr (130 Euro im August und 65 Euro im Februar) für die Schulausstattung ausgezahlt.

Die Finanzhilfe ist für Kinder und Jugendliche gedacht, deren Familien bereits bestimmte staatliche Hilfen beziehen. Dazu gehören: Grundsicherungsgeld (ehem. Bürgergeld) / Sozialhilfe / Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Familien, die Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe bekommen, erhalten die Unterstützung für schulpflichtige Kinder (im Alter von sieben bis 14 Jahren) automatisch auf ihr Konto überwiesen. Ein separater Antrag ist in diesen Fällen nicht nötig. Die Familien werden Ende Juli/Anfang August mit einem Bescheid über die Auszahlung informiert.

Für die Auszahlung des Schulbedarfs ist für Einschulungskinder oder Kinder/Jugendliche ab 15 Jahren die Vorlage einer Aufnahmebestätigung oder eine aktuell ausgestellte Schulbescheinigung notwendig. Diese bekommt man nach den Sommerferien in dem Sekretariat der besuchten Schule. Liegt diese vor, gibt es den Förderbetrag auch rückwirkend.

Personen im Wohngeld- oder Kinderzuschlagbezug müssen einen Antrag für die Auszahlung des Schulbedarfs stellen. BAföG-Empfangende sowie Personen in Ausbildungen sind von den Leistungen ausgeschlossen.

Hilfe auch bei Klassenfahrten oder Lernförderung

Die Förderung des Schulbedarfs ist nur eine Leistung in dem umfangreichen Bildungspaket. So haben hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler auch die Möglichkeit, die Kostenübernahme von Schulausflügen, Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessen und eine generelle Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu erhalten.

Hierzu gehören zum Beispiel die Teilnahme an Musikunterricht, die Mitgliedschaft im Sportverein, Museumsbesuche und Ferienangebote. Mit der Bewilligung des Grundsicherungsgeldes sind die Bildungs- und Teilhabeleistungen mit beantragt, die Bildungs- und Teilhabestelle muss lediglich über den Bedarf anhand der Bedarfsanmeldungen informiert werden.

Für weitere Rückfragen sind die Mitarbeiterinnen über E-Mail butsgb@odenwaldkreis.de oder telefonisch unter 06062 6014-1621 (Beate Heckmann) oder 06062 6014-1597 (Jennifer Kredel) zu erreichen. Anfragen für den Bereich „Kinderzuschlag und Wohngeld“ erfolgen bitte an butwohngeld@odenwaldkreis.de.