Wasserentnahmeverbot auf Grund weiter anhaltender Trockenheit verlängert

Das seit dem 18. Juli 2026 geltende Verbot, Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im Odenwaldkreis zu entnehmen, wurde bis einschließlich 30. September 2026 verlängert. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde veröffentlicht und ist auf der Homepage des Odenwaldkreises www.odenwaldkreis.de (Suche „Amtliche Bekanntmachungen) zu finden. 

Das Verbot gilt auch für Eigentümer und Anlieger, deren Grundstücke an Gewässer angrenzen. Ausgenommen sind nach wie vor das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. 

Die anhaltende Trockenheit sorgt für niedrige Pegelstände in den Gewässern. Das noch vorhandene Wasser benötigt die Natur dringend selbst. Wer sich nicht an das Verbot hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet wird.