Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Februar

Steigende Allgemeinkosten, Rechnungen, die zum Beginn des Jahres gezahlt werden müssen, oder die finanziellen Nachwirkungen der Feiertage – wer kennt das nicht? Gerade für Familien mit geringem Einkommen ist das eine besonders herausfordernde Zeit. Und dann steht im Februar auch noch das neue Schulhalbjahr vor der Tür, für das unter Umständen neue Unterrichtsmaterialien besorgt werden müssen. Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket kommt da wie gerufen. 

65 Euro je schulpflichtigem Kind erhalten Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets – und das automatisch. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht nötig, da Informationen darüber, wer Geld aus dem Bildungspaket erhält, bereits in den entsprechenden Haupt- oder Weiterbewilligungsanträgen bei den Behörden hinterlegt sind. 

Das ausgezahlte Geld ist eine willkommene Unterstützung für die Familien, wie die Mitarbeiterinnen im Team Bildung und Teilhabe im Kommunalen Service-Center in Erbach, Beate Heckmann und Jennifer Kredel, wissen. Zurzeit erstellen sie die Bescheide für die betreffenden Familien. An insgesamt rund 730 Kindern zwischen sechs und 14 Jahren wird das Geld automatisch ausgezahlt. Hinzu kommen noch leistungsberechtigte Personen im Alter von 15 bis 25 Jahren, die mit einem gesonderten Schreiben daran erinnert werden, eine aktuelle Schulbescheinigung einzureichen. Liegt diese vor, kann der Förderbetrag an sie ausgezahlt werden – auch rückwirkend. Hierzu werden Ende Januar Infoschreiben an die rund 930 Personen versendet. So soll sichergestellt werden, dass alle, die einen Anspruch auf Förderung haben, die entsprechenden Leistungen auch bekommen. Zu den berechtigten Personen zählen alle Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeine oder berufsbildende Schule besuchen. BAföG-Empfangende sowie Empfangende von Ausbildungsvergütungen sind von den Leistungen ausgeschlossen. 

„Die Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket hilft, den finanziellen Druck gerade Anfang des Jahres in vielen Familien etwas zu mindern. Doch nicht nur die Zahlungen zum Schuljahresbeginn und zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres können eine Erleichterung für Familien mit geringem Einkommen sein. Über das Bildungs- und Teilhabepaket sind eine Vielzahl von Förderungen möglich. Da wären beispielsweise die Übernahmemöglichkeit der Kosten für die Schülerbeförderung (in der Regel ab der Sekundarstufe 2), für Mittagsverpflegung oder für die Teilnahme an Klassenfahrten oder außerschulischen Aktivitäten. Auch die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, wie die Mitgliedschaften in Sportvereinen oder der Unterricht in künstlerischen Fächern, etwa Musikunterricht, kann finanziell unterstützt werden. Sogar Lernförderung kann bei uns relativ unbürokratisch beantragt werden“, erklärt Jennifer Kredel. 

„Wir haben regelmäßig Anfragen zu den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und beraten dazu gerne. Zudem informieren wir auf unserer Webseite oder durch Flyer in Schulen, Kindergärten und in vielen öffentlichen Einrichtungen. Wir möchten jede Familie, bei der das Geld knapp ist, ermutigen, prüfen zu lassen, ob eine Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket möglich ist. So könnten mit nur geringem Aufwand noch mehr Kinder im Odenwaldkreis profitieren“, ergänzt Beate Heckmann. 

Die Mitarbeiterinnen sind über E-Mail an butsgb@odenwaldkreis.de oder telefonisch unter 06062 70-1621 (Beate Heckmann) oder 06062 70-1597 (Jennifer Kredel) zu erreichen. Anfragen für den Bereich „Kinderzuschlag und Wohngeld“ erfolgen bitte an butwohngeld@odenwaldkreis.de