Umgang mit dem Wolf
beschäftigt Kreistag abermals

Der Kreistag hat sich für eine stärkere Regulierung des Wolfsbestands ausgesprochen. Für den entsprechenden Resolutionstext der Koalition von SPD, ÜWG und FDP stimmte am Montag, 16. Oktober, auch die CDU. Die Grünen lehnten ihn mit Verweis auf bereits bestehendes Regierungshandeln in Land, Bund und Europäischer Union als „unnötig“ ab. Der Kreistag fordert in der neuen Erklärung die Landesregierung dazu auf, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Bejagung des Wolfs zu schaffen, Rechtssicherheit im Umgang mit problematischen Wölfen herzustellen sowie Tierhalter in punkto Herdenschutz und Entschädigungen besser zu helfen. Außerdem soll die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission darauf hinwirken, dass der Schutzstatus des Wolfs überprüft wird. Ziel sei, die Tierart aus der Liste der streng zu schützenden Arten herauszunehmen, so dass eine Bejagung möglich wird.

Die Erklärung fußt auf drei Kreistags-Resolutionen aus den Jahren 2017, 2018 und 2020, die sich bereits mit dem Wolf und dem Herdenschutz befasst haben, und hat als konkreten Anlass einen Wolfsriss an einem Kalb Ende Mai dieses Jahres in Mossautal und die Sichtung des Wolfs in der Nähe der Ortschaft.

Beraten wurde auch über einen Antrag der Grünen, demzufolge der Kreisausschuss eruieren soll, ob und inwieweit der Kreis und einzelne Kommunen dem Globalen Netzwerk für altersfreundliche Städte und Gemeinden beitreten wollen, so dass entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden können. Ziel sei, die Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren zu sichern und zu steigern und dabei von den anderen Mitgliedern des von der Weltgesundheitsorganisation gegründeten Netzwerks zu lernen. Die Koalition lehnte den Antrag mit Verweis auf die aus ihrer Sicht fehlende Zuständigkeit des Kreises sowie auf fehlendes Personal und Geld für konkrete Maßnahmen ab, die CDU enthielt sich. Landrat Frank Matiaske sagte, in den Städten und Gemeinden sowie in der Kreisverwaltung werde trotz knapper Ressourcen viel zugunsten älterer Menschen getan. „Auf diese unmittelbare Unterstützung der Bevölkerung setze ich lieber als auf die Teilnahme an Konferenzen in einem Netzwerk.“

Der Kreistag hat sich zudem abermals mit der Finanzierung des Kreiskrankenhauses befasst. Zum einen informierte der Landrat das Gremium darüber, dass eine Ausschreibung für einen Kommunalkredit über zwölf Millionen Euro erfolgt ist, der zur Stärkung der Kapitalrücklage des Krankenhauses nötig ist. Das hatten der Kreisausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss in der vergangenen Woche beschlossen. Das Eigenkapital der Gesundheitszentrum Odenwaldkreis GmbH, deren Alleingesellschafter der Kreis ist, wird Ende dieses Jahres aller Voraussicht nach bei minus 11,1 Millionen Euro liegen. Der Kreistag sprach sich zudem dafür aus, die schon 2022 beschlossene Erhöhung des Kontokorrentrahmens von 30 auf 40 Millionen Euro bis zum Jahresende 2026 fortzuführen; ursprünglich war dies bis zum Jahresende 2023 befristet.