Vergünstigung im ÖPNV
für einkommensschwache Personen

Wer in Hessen aktuell Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld bekommt, kann den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ab 01.08.2023 mit einem vergünstigten „Deutschland-Ticket“ nutzen. Berechtigte Personen bezahlen mit dem „Hessenpass Mobil“ dann nur 31 Euro anstatt 49 Euro im Monat für das „Deutschland-Ticket“. Die Berechtigungsbescheinigung für die vom Land Hessen ermöglichte Vergünstigung wird derzeit von den entsprechenden Stellen versendet, unter anderem von der Hauptabteilung II - Arbeit und Soziale Sicherung des Odenwaldkreises.

Die vergünstigte Fahrkarte ist personengebunden. Sie kann ausschließlich im Abonnement erworben werden, wobei das Abo monatlich kündbar ist. Um die Vergünstigung zu erhalten, muss bei den Verkaufsstellen die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis nachgewiesen werden. Die Mitarbeitenden der Hauptabteilung II - Arbeit und Soziale Sicherung beim Odenwaldkreis haben sich darauf bereits im Vorfeld vorbereitet. Mit einem Schreiben informieren sie ihre Kundschaft aktuell über den „Hessenpass Mobil“. Dem Schreiben ist gleichzeitig die entsprechende Bescheinigung beigefügt, die ab sofort zur Vorlage in den Verkaufsstellen genutzt werden kann.

Wer das vergünstigte Ticket beantragen oder sich hierzu beraten lassen möchte, kann dies unter anderem bei der RMV-Mobilitätszentrale am Bahnhof in Michelstadt tun. Eine Beratung zum „Hessenpass Mobil“ bei den Sozialleistungsträgern, wie beispielsweise beim Kommunalen Job-Center, wird nicht erfolgen.

Damit die Vergünstigung auch in Zukunft unkompliziert in Anspruch genommen werden kann, werden die Berechtigungsnachweise zukünftig generell als Anlage den Bewilligungsbescheiden der entsprechenden Behörden beigefügt sein. Der Berechtigungsnachweis ist immer ein Jahr gültig.