Europawahl

Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union wählen im Jahr 2024 zum zehnten Mal das Europäische Parlament.

Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024, bestimmt.

Die Wahl erfolgt dabei nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Anders als bei Bundestagswahlen und Landtagswahlen werden bei der Europawahl keine Wahlkreise gebildet. Lediglich aus organisatorischen Gründen, beispielsweise für die Feststellung des Wahlergebnisses, werden Kreiswahlleitungen eingerichtet. Das Wahlamt ist daher für die Organisation der Europawahl im Odenwaldkreis zuständig.

Das Alter für die Wahlberechtigung bei der Europawahl im Jahr 2024 ist erstmals auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Aber auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können an der Wahl teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder in ihrem Herkunftsland.

Die Bekanntmachung über das Wahlrecht von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern erfolgte für den Odenwaldkreis am 27. Oktober 2023 im Odenwälder Echo. Sie können diese auch hier nachlesen.

Deutsche im Ausland müssen vor der Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, wenn sie an Europawahlen teilnehmen möchten.

Informationen zum Wahlrecht, aber auch weitere interessante Erläuterungen rund um das Thema Wahlen, können Sie auf den Internetseiten des Hessischen Landeswahlleiters und der Bundeswahlleiterin nachlesen.