Anmeldung zur Sommerfreizeit der Kinder- und Jugendförderung

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Teilnahme-Bedingungen für Freizeiten (Stand Dezember 2023)

Die nachstehenden allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten, in Anlehnung an das Bürger­liche Gesetzbuch (BGB) §§ 651 a (Reisever­trag), für alle von der Kinder- und Jugendförderung veranstalteten Freizeiten. 

Teilnehmer/innen der Freizeiten 

An den Freizeiten der Kinder- und Jugendförderung können Kinder und Jugendliche teilnehmen, die im Odenwaldkreis wohnen oder ihren Wohnsitz in angrenzenden Landkreisen haben, aber im Odenwaldkreis eine Schule besuchen. In Ausnahmefällen ist auch die Teilnahme von nicht im Odenwaldkreis wohnenden Kindern und Jugendlichen zu anderen Bedingungen möglich. Diese können beispielsweise keinen Antrag auf Ermäßigung stellen und zahlen einen erhöhten Teilnehmerbeitrag. Die für die jeweilige Freizeit angegebene Altersbegrenzung ist bindend. Bei ansteckenden oder sonstigen schweren die Durchführung der Freizeit deutlich behindernden Krankheiten ist eine Teilnahme leider nicht möglich.

Wiederholtes schwerwiegendes Fehlverhalten von Teilnehmer/innen macht nach erfolgter Abmahnung ein vorzeitiges Heimholen der/des Betreffen­den durch die Erziehungsberechtigten auf deren Kosten notwendig. Muss die/der Betroffene durch die Kinder- und Jugendförderung nach Hause gebracht werden, gehen sämtliche Kosten zu Lasten der Erziehungsberechtigten.

Leitung der Freizeiten 

Die Leitung der Freizeiten obliegt den von der Kinder- und Jugendförderung hierfür bestimmten Betreuer/innen. Deren Anord­nungen ist Folge zu leisten. 

Reisevertrag und Anmeldung 

Der Inhalt des Reisevertrags ergibt sich aus der Freizeitausschreibung, diesen Teilnah­mebedingungen und der schriftlichen Teilnahmebestätigung. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung werden diese Bedingungen anerkannt.  Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, soweit sie nicht schriftlich von uns bestätigt werden. Anmeldungen müssen schrift­lich mit dem Anmeldeformular der Kinder- und Jugendförderung erfolgen und von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. 

Das Anmeldeformular kann bei der Kinder- und Jugendförderung Odenwaldkreis ange­fordert werden. Die Anmeldung tritt erst durch die Anmeldebestätigung seitens der Kinder- und Jugendförderung in Kraft.

Teilen Sie uns evtl. Besonderheiten im Hinblick auf ärztliche Behand­lung/Medikamente Ihres Kindes (z.B. bestehende Krankheiten, etc.) unbedingt schon auf dem Anmeldeformular mit.

Zahlungsbedingungen 

Bei den im Flyer angegebenen Beiträgen sind erhebliche Kreiszuschüsse bereits berücksichtigt. Mit gesondertem Formular kann ein Antrag auf Ermäßigung gestellt werden, das zeitgleich mit den Anmeldungsformularen einzureichen ist. Die erforder­li­chen Unterlagen (z. B. Sozialhilfebescheid, Verdienstbescheinigungen) für die Berechnung des Ermäßigungsantrages sind jedoch spätestens 5 Tage nach Einreichung des Antrages bei uns vorzulegen. 

Mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung wird die jeweilige Anzahlungssumme (die Hälfte des Teilnahmebeitrags) fällig. Der Restbetrag ist dann spätestens 4 Wochen vor Antritt der Fahrt fällig. Ist der Beitrag nicht bis 4 Wochen vor Fahrt­beginn bei der Kreiskasse eingezahlt, kann der/die Teilnehmer/in von der Fahrt ausgeschlossen werden. Es ist auch mög­lich, den gesamten Betrag sofort zu überweisen.

 Abmeldung/Rückerstattung 

Abmeldungen (z. B. wegen Krankheit) sind unverzüglich schriftlich per Einschreiben vorzunehmen. Maßgebend für die Berechnung der Rücktrittspauschale ist das Eingangsdatum der schriftlichen Abmeldung. Im Falle der Abmeldung oder wenn die Reise ohne schriftliche Abmeldung nicht angetreten wird, müssen wir für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen angemessenen Ersatz verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Teilnahmebeitrag. Spätere An- bzw. frühere Abreise reduzie­ren den Teilnahmebeitrag nicht. Die Rücktrittspauschalen belaufen sich wie folgt: 

  • 79-30 Tage vor Reiseantritt             10% des Teilnahmebeitrags
  • 29-22 Tage vor Reiseantritt             25% des Teilnahmebeitrags
  • 21-8 Tage vor Reiseantritt               50% des Teilnahmebeitrags
  • 7  -  Reisebeginn                                80% des Teilnahmebeitrags

 

Bei Nichterscheinen zur Abfahrt (d.h. ohne vorherige schriftliche Abmeldung) ist der volle Teilnahmebeitrag zu zahlen. Finden Sie eine/n entsprechende/n Ersatzteilnehmer/in reduziert sich die Rücktrittspauschale auf EUR 21,-   

Reisedurchführung 

Die Kinder- und Jugendförderung behält sich vor, eine Freizeit abzusagen, wenn keine ausreichende Teilnehmerzahl erreicht wird oder die Reise durch ungewöhnliche Umstände erheblich erschwert oder gefährdet wird. Die Teilnehmer erhalten den eingezahlten Reisepreis zurück, weitere Ansprüche bestehen nicht.

 Haftung 

Die Kinder- und Jugendförderung haftet im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.

Versicherungen

Für die Teilnehmer/innen besteht über den Odenwaldkreis ein Haftpflichtversicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung tritt jedoch nur ein, soweit nicht bereits anderweitig ein Haftpflichtversicherungsschutz, z.B. über eine Privathaftpflichtversicherung besteht. Die Haftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden auf, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verur­sacht wurden.

Durch den Odenwaldkreis ist für die Freizeitmaßnahme eine Schülerunfallversicherung abgeschlossen, die folgende Risikoabdeckung beinhaltet: 

  • Heilkosten (subsidiär) bis 1.600,- €
  • Kapitalzahlung im Invaliditätsfall bis 26.000,- €
  • Überführungs- und Bergungskosten im Todesfall bis 1.200,- €
  • Bestattungskosten bis 1.200,- €

 

Es ist zu empfehlen, eine Privathaftpflichtversicherung sowie eine Krankenversicherung, bei Auslandsaufenthalt eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Weitergehende Versicherungen (z. B. Reisegepäckversicherung für Wertsachen) bestehen nicht.

Pass- und Grenzbestimmungen (nur bei Fahrten ins Ausland)

Die Teilnehmer/innen sind für die Einhaltung der Devisen-, Zoll-, Visa-, Pass- und Grenzbestimmungen selbst verantwort­lich. Zum Freizeitbeginn ist ein gültiger Perso­nal- oder Kinderausweis bzw. Reisepass mitzubringen. Werden Teilnehmer/innen an der Grenze zurückgewiesen, gehen alle anfallenden Mehrkosten zu Lasten der Erziehungsberechtigten.

Ärztliche Versorgung

An allen festen Freizeitorten ist eine ärztliche Betreuung gesichert.

Ein gültiger (Auslands-) Krankenschein (oder vergleichbarer Versicherungsnach­weis) und möglichst auch der Impfpass sind von Ihnen zur Freizeit mitzubringen. Falls ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird, setzen wir hierfür Ihr Einver­ständnis voraus.

Bei ernsten Erkrankungen Ihres Kindes werden Sie umgehend benach­richtigt. Teilen Sie uns daher unbedingt mit, wie Sie während der Freizeit telefonisch erreichbar sind.


Allgemeine Hinweise

 

  • Die Hin- und Rückfahrt zum Freizeitort erfolgt in der Regel mit Bussen oder Zügen von bzw. nach Michelstadt. Bitte kommen Sie recht­zeitig zu den Abfahrtsorten, da wir pünkt­lich abfahren!
  • Bei den Auslandsfreizeiten gelten für ausländische Teilnehmer/innen beson­dere Grenz- und Aufenthaltsbestimmun­gen. Erkundigen Sie sich frühzeitig nach den Einzelheiten und beantragen Sie unverzüglich die notwendigen Papiere!
  • Es ist sehr empfehlenswert, Gepäckstücke mit Namen und Adresse zu verse­hen und ein Verzeichnis der eingepackten Sachen im Kofferdeckel einzukleben.
  • Sie bekommen bei den Vorbereitungstreffen zu den Freizeiten von uns eine Packliste.
  • Packen Sie nicht zu große und zu schwere Gepäckstücke.