GAK - Förderung investiver Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft 

Mit Mitteln aus dem Rahmenplan „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) können investive Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft gefördert werden.

Natürliche Offenland- und Halboffenland-Lebensräume sollen mit Hilfe der Förderung geschaffen und entwickelt werden. Förderfähig sind zum Beispiel die Anlage von Tümpeln, Hecken, Feldgehölzen oder Trockenmauern. 

Das Wichtigste im Überblick:

  • Anträge können von Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände, Gemeinden und Landwirt/innen gestellt werden
  • Die Fördersumme muss im Regelfall mindestens 25.000 € betragen
  • Es gibt je nach Antragstellendem verschiedene Förderquoten
  • Anträge müssen zu einem Stichtag im Januar beim Regierungspräsidium eingereicht werden

Ein Antrag sollte mindestens enthalten:

  • eine Beschreibung des Vorhabens mit Kostenplan
  • Flurstückangaben und Lageplan
  • die Zustimmungserklärung des Flächeneigentümers zur Maßnahme beziehungsweise die Absichtserklärung
  • des Flächeneigentümers zum Verkauf.

Förderfähig sind:

  • investive Maßnahmen
  • Erstellung von Schutzkonzepten
  • Grunderwerb 

Sollten Sie Ideen für ein entsprechendes Projekt haben, melden Sie sich gerne bei uns.

Weiterführende Informationen gibt es beim Regierungspräsidium Darmstadt.