Shamonda-Virus
Anfang August 2026 stellte das Friedrich-Loeffler-Instiut (FLI) ein neues Orthobunyavirus aus der Simbu-Serogruppe bei Rindern in Süddeutschland fest. Das Virusisolat Shamonda-Virus/DE/2026 ist eng mit dem Shamonda-Virus verwandt, dass seit den 1960er Jahren bekannt ist. Infektionen mit diesem Virus traten auch in der Schweiz und Frankreich auf. Es wird durch Gnitzen übertragen, was die Vermeidung von Infektionen und die Bekämpfung erschwert.
Für das neu eingeschleppte Virus lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, ob und in welchem Umfang Infektionen tragender Tiere wie beim Schmallenberg-Virus zu Schädigungen der Feten führen können. Aborte, Totgeburten und missgebildete Kälber oder Lämmer aus möglicherweise betroffenen Beständen sollten daher besonders aufmerksam untersucht werden.
Viren der Simbu-Serogruppe gelten in der Regel nicht als Zoonoseerreger und stellen nach bisherigem Kenntnisstand kein relevantes Infektionsrisiko für den Menschen dar.
Neben Nachweisen bei Rindern aus Baden-Württemberg, Hessen, Bayern, dem Saarland und Sachsen bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) inzwischen auch Infektionen mit dem neu eingeschleppten europäischen Shamonda-Virus (SHAV) bei Pferden sowie einem Alpaka. In Proben von Schafen und Ziegen aus Baden-Württemberg, die dem FLI freundlicherweise zu Monitoringzwecken zur Verfügung gestellt wurden, ist ebenfalls SHAV nachgewiesen worden. Die Ausbreitung bei empfänglichen Tieren in Deutschland hält an, wobei eine exakte und einheitliche Erfassung der Fälle in Deutschland aufgrund fehlender Meldepflichten bisher nicht erfolgt. Daher kann das FLI nicht wie sonst bei meldepflichtigen Tierseuchen üblich Verbreitungskarten auf Basis der von den Landesveterinärbehörden ins Tierseuchennachrichtensystem eingetragenen bestätigten Fälle erstellen. Außerdem werden entsprechende Labortests derzeit nicht von der Tierseuchenkasse finanziert, sondern müssen privat bezahlt werden.
Tierärzte haben daher im Online-Prozess die Möglichkeit, der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz sowohl Verdachtsfälle, als auch bestätigte Fälle von Tieren im Odenwaldkreis zu melden, so dass ein besserer Überblick über die Ausbreitung des Virus entsteht. Durch eine breitere Datengrundlage können gegebenenfalls schneller gesicherte Rückschlüsse zur Verbreitung und Häufigkeit der Erkrankung gezogen werden.