Blauzungenkrankheit 

Hier: BTV3-Ausbrüche in den Niederlanden, Belgien und Deutschland (NRW) 

Nach Jahren der relativen Ruhe um das Blauzungengeschehen ist die Krankheit erneut zuerst in den Niederlanden und Belgien und seit letzter Woche auch im Landkreis Kleve in Nordrhein-Westfalen aufgetreten. Es handelt sich diesmal nicht um den Serotyp 8 wie bei den letzten Fällen in Deutschland sondern um den Serotyp 3. Gegen diesen Virustyp gibt es derzeit keinen zugelassenen Impfstoff. Einen gewissen Schutz bietet daher nur der Schutz empfänglicher Tierarten vor den virusübertragenden Gnitzen. Für die Blauzungenkrankheit empfänglich sind Wiederkäuer, also Rinder, Schafe, Ziegen, Rehe und Hirsche, aber auch Kameliden (Lamas, Alpakas, Kamele, Dromedare).  Andere Tierarten und der Mensch können sich nicht infizieren.

Gnitzen sind sehr kleine blutsaugende Insekten, deren Eier und Larven sich in feuchter Umgebung entwickeln. Sie fliegen vor allem in der Abend- und Morgendämmerung und suchen Tiere und auch Menschen auf, um Blut zu saugen. Das Virus wird dabei durch den Speichel der Gnitzen von Tier zu Tier übertragen.  Um die Tiere bestmöglich vor Angriffen von Gnitzen zu schützen, sollten diese entsprechend der Herstellerangaben mit sogenannten Repellentien (Insekten vertreibende Mittel) behandelt und zumindest in der Flugzeit der Gnitzen aufgestallt werden. Mögliche Brutstätten der Gnitzen wie Dungstätten oder Regentonnen sollten möglichst entfernt  bzw. trockengelegt werden. Obwohl Gnitzen auf Grund ihrer geringen Größen keinen großen aktiven Aktionsradius haben, können sie passiv durch Wind über weite Strecken verbreitet werden.  Daher besteht die Gefahr, dass sich das Virus weiter ausbreitet und auch den Odenwaldkreis erreichen könnte. 

Tierhalterinnen und Tierhalter im Odenwaldkreis sollten ihre Bestände daher genau und aufmerksam beobachten. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle sollten immer durch einen Tierarzt/eine Tierärztin abgeklärt werden. Bei Symptomen, die auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit hindeuten können, ist unverzüglich das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Odenwaldkreises zu kontaktieren. Die klinischen Symptome ähneln, den Berichten aus den Niederlanden zufolge, den Symptomen, die aus der Vergangenheit von Ausbrüchen des Serotyps 8 bekannt sind (hohes Fieber bis 42° C, geschwollene Zunge, Fressunlust, Speicheln, Läsionen im Maul und an der Zunge). Auch Todesfälle wurden berichtet. Bei Rindern scheinen die Krankheitssymptome schwächer ausgeprägt zu sein. 

Nachdem in den Niederlanden Anfang September die ersten Fälle von Infektionen mit dem Blauzungenvirus des Serotyps 3 in vier Schafhaltungen nachgewiesen wurden, haben sich die Infektionen rasant ausgebreitet. Anfang Oktober wurde der erste Fall von Blauzungenkrankheit bei Schafen in Belgien (Provinz Antwerpen) nahe der niederländischen Grenze festgestellt. Aufgrund dieser Feststellungen haben die Niederlande und Belgien den Status „seuchenfrei in Bezug auf BTV“ verloren. 

Daher können Tiere empfänglicher Arten aus diesen Ländern aktuell nur zur unmittelbaren Schlachtung nach Deutschland verbracht werden. Tiere empfänglicher Arten, die beispielsweise zu einer Ausstellung in die Niederlande oder Belgien verbracht werden, können anschließend nicht mehr nach Deutschland zurückverbracht werden. Welche Verbringungsverbote nach dem Ausbruch in Nordrhein-Westfalen innerhalb Deutschlands gelten werden, ist aktuell noch offen. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Veterinärwesen gerne zur Verfügung. 

Nähere Informationen zu BTV sind auf der Internetseite des HMUKLV eingestellt und unter dem folgenden Link zugänglich: 

https://umwelt.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen