Afrikanische Schweinepest (ASP)
Der Fund eines mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierten Wildschweins bei Ober-Ramstadt (Landkreis Darmstadt-Dieburg) führt dazu, dass auch der Odenwaldkreis von Sperrzonen betroffen ist. Informationen zu den Sperrzonen, interaktive Karten und die geltenden Allgemeinverfügungen finden Sie weiter unten.
Sollten Sie ein verendetes Wildschwein finden, nutzen Sie bitte dieses Online-Formular oder das pdf-Formular (bitte hier hochladen) für eine Meldung an das Veterinäramt.
Bitte helfen Sie, die Ausbreitung der ASP zu verhindern: Schließen Sie Tore der Zäune immer hinter sich. Wenn Sie einen Schaden an einem Zaun feststellen, nutzen Sie bitte unser Online-Formular.
Die verschiedenen Sperrzonen (inklusive Karte)
Sperrzone II / infizierte Zone
Die Sperrzone II wird um den Fundort/die Abschussstelle eines infizierten Tieres als infiziertes Gebiet festgelegt.
Betroffen sind (Stand 25. November 2025)
- Teile der Gemeinde Brensbach
- Gemeinde Fränkisch-Crumbach
- Teile der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)
Sperrzone I / Pufferzone
Die Sperrzone I ist eine Pufferzone, die um die Sperrzone II eingerichtet wird. Innerhalb dieses lokal begrenzten Raumes werden intensivere Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt.
Betroffen sind (Stand 25. November 2025)
- Teile der Stadt Breuberg
- Gemeinde Höchst i. Odw.
- Teile der Gemeinde Lützelbach
- Teile der Stadt Bad König
- Gemeinde Brombachtal
- Teile der Gemeinde Brensbach
- Teile der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)
- Gemeinde Mossautal
- Teile der Stadt Erbach
- Teile der Stadt Michelstadt
- Teile der Stadt Oberzent
Interaktive Karte der Sperrzonen
Wenn Sie bei der Karte rechts auf die Zahnräder klicken, können Sie ihren Wohnort lokalisieren und so genau erkennen, in welcher Zone er sich befindet.
Die Maßnahmen, die in den Sperrzonen gelten, können Sie den Allgemeinverfügungen entnehmen.
Allgemeinverfügungen, die im Odenwaldkreis gelten
Informationen für Bürgerinnen und Bürger
- Die Seuche ist für Menschen ungefährlich.
- Wenn Sie ein totes Wildschwein finden, fassen Sie es nicht an und nähern Sie sich nicht dem Kadaver. Melden Sie den Fundort dem Veterinäramt.
- Im Waldgebiet der Sperrzone II ist Radfahren, Reiten und der Fußgängerverkehr ausschließlich auf befestigten und ausgewiesenen Waldwegen gestattet.
- Auch wenn die ASP für Menschen und alle anderen Tierarten ungefährlich ist, ist sie hoch ansteckend und kann beispielsweise über Schuhe, Kleidung oder auch Hunde, die am Fundort schnüffeln, weitergetragen werden. Auch Speisereste können das Virus übertragen, lassen Sie daher bitte keine im Wald, auf Parkplätzen oder Picknickstellen zurück.
Weitere Informationen gibt es auf der Informationsseite des Landes Hessen
- Die Seuche ist für Menschen ungefährlich.
Festzäune zur Eindämmung der ASP / Meldung von Schäden
Zur Eindämmung der ASP werden entlang der B 38 Festzäune anstelle der bisherigen Elektrozäune errichtet. Parallel zum Festzaun entlang der B38 wird im Abstand von 100 bis 2500 m ein weiterer Zaun gezogen. Zwischen diesen beiden Zäunen befindet sich eine sog. „Weiße Zone“. Diese Zäune erfüllen ihren Zweck nur, wenn sie nicht, z.B. aufgrund von Beschädigungen, von möglicherweise infizierten Wildschweinen überwunden werden können. Die Wartung findet in regelmäßigen Abständen durch den Odenwaldkreis statt.
Zusätzlich bittet die Kreisverwaltung um Mithilfe aus der Bevölkerung. Sollten Ihnen Schäden an den Festzäunen entlang der B 38 auffallen, melden Sie diese bitte über das Online-FormularGerne können Sie einen festgestellten Schaden auch per Mail an tiergesundheit@odenwaldkreis.de melden; bitte geben Sie dann den Standort des Schadens (zum Beispiel mittels GPS-Daten oder Beschreibung des Standorts), die Art der Beschädigung, den Zeitpunkt der Feststellung und wenn möglich auch ihre Kontaktdaten an.
Für die Wartung des Festzauns entlang der B45 ist zwar weiterhin das Land Hessen zuständig, gerne können Sie aber auch dort festgestellte Schäden über die vorgenannten Wege melden, die Meldung wird dann ans Land weitergeleitet. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Meldebögen und Informationen für Schweinehalterinnen und Schweinehalter (gewerbsmäßig oder privat)
Formulare und Informationen für Landwirtinnen und Landwirte / Schlachtbetriebe
Bestätigung über die vor der Ernte durchgeführte Drohnensuche (Online-Formular)
Informationsseite des Landes Hessen
Antrag auf Benennung eines Schlachtbetriebs (Online-Formular) für eine Meldung an das Veterinäramt.
Hinweis: Die Allgemeinverfügung Maßnahmen im Hinblick auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Feldern, Ziffer 1.6 wird folgendermaßen klar gestellt: Die Mahd von Grünland ist ohne vorheriges Absuchen mittels Drohne erlaubt, wenn die Wuchshöhe nicht mehr als 0,5 m beträgt und sichergestellt ist, dass die Fläche vollständig einsehbar ist und sich keine Wildschweine auf der Fläche aufhalten.
Informationen für Jägerinnen und Jäger
Online-Antrag auf Registrierung einer Wildkammer als Wildsammelstelle (Sperrzone I)
Informationen zu den Anforderungen an eine Wildkammer als Wildsammelstelle (Sperrzone I)
Antrag auf Verbringen von Wildschweinen und Erzeugnissen aus der Pufferzone (Online-Formular)Antrag auf Registrierung einer Wildkammer als Wildsammelstelle (Sperrzone II) (Online-Formular)
Informationen zu den Anforderungen an eine Wildkammer als Wildsammelstelle (Sperrzone II)
Informationsseite des Landes Hessen
Ankaufprämie für in der Sperrzone I und II erlegte Wildschweine:
Die Jagdausübungsberechtigten haben die Möglichkeit, gemäß den Vorgaben der jeweils geltenden Allgemeinverfügungen erlegte Wildschweine an den Odenwaldkreis zu verkaufen. In diesem Fall wird eine Ankaufprämie gezahlt.
Vom 28.04.2025 bis 14.10.2026 beträgt die Ankaufprämie 200 €. Die Hälfte hiervon trägt das Land Hessen. Ab 15.10.2026 beträgt die Ankaufprämie 100 € für in der Sperrzone I und 300 € für in der Sperrzone II erlegte Tiere. Das Land Hessen trägt die Hälfte der Prämie für in der Sperrzone I erlegte Tiere und 100 € der Prämie für in der Sperrzone II erlegte Tiere.
Die Prämie kann für Wildschweine gezahlt werden, die in der
- Sperrzone I (200 € bis 14.10.2026 / 100 € ab 15.10.2026)
- Sperrzone II (200 € bis 14.10.2026 / 300 € ab 15.10.2026)
- Weißen Zone (200 € bis 14.10.2026 / 300 € ab 15.10.2026)
erlegt wurden.
Voraussetzungen hierfür sind:
Die Jagdausübungsberechtigten- kennzeichnen das erlegte Tier mit einer Wildmarke,
- beproben das Tier entsprechend dem Merkblatt ASP-Proben,
- geben die Proben mit dem Begleitschein beim AVV in Reichelsheim oder beim Bürgerservice in Erbach ab (es ist zwingend erforderlich, den fertig von der Annahmestelle ausgefüllten Probenbegleitschein vorher zu fotografieren!) und
- entsorgen das Tier über die Kat 1-Tonnen bspw. der Hegeringe (Aufbruchsammelstellen) oder direkt über die SecAnim (entweder Abholung oder direkte Anlieferung)
Die Anforderung der Prämie ist ausschließlich über den Online-Prozess möglich.Alle im Online-Prozess notwendigen Felder* sind Pflichtfelder, sodass zukünftig keine unvollständig ausgefüllten Formulare mehr abgegeben werden können. Um einen vollständigen Antrag stellen zu können, ist es u.a. notwendig,
- den fertigen Probenbegleitschein abzufotografieren und im Prozess hochzuladen,
- ein Foto des mit der Wildmarke ordnungsgemäß gekennzeichneten Tieres in der Tonne hochzuladen (Nr. der Wildmarke muss lesbar sein) und
- die Koordinaten des Erlegeortes entweder einzutragen oder einen Screenshot hochzuladen, aus dem diese Koordinaten ersichtlich sind (z.B. aus Google Maps).
Entspricht das Foto des erlegten Tieres nicht den Anforderungen, kann die Prämie nicht gezahlt werden!
Außerdem ist die Anforderung der ausgelegten Entsorgungskosten für verworfene Wildschweine sowie den Aufbruch von in der Sperrzone erlegten und verwerteten Wildschweinen digital verfügbar. Diese finden Sie hier.
Sie können Ihren Entsorgungsbeleg der SecAnim hochladen sowie alle für die Bearbeitung notwendigen Angaben hinterlegen. Bitte beachten Sie, dass es stichprobenartig zu Rückfragen kommen kann, da die Belege unter Umständen mit eingereichten Proben abgeglichen werden. Belege müssen spätestens im übernächsten Monat nach ihrer Erstellung eingereicht werden!
