Afrikanische Schweinepest (ASP)

Der vor wenigen Wochen erfolgte Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einem Hausschweinebestand im baden-württembergischen Landkreis Emmendingen, weitab vom bisherigen Seuchengeschehen in Polen und den östlichen Bundesländern, hat gezeigt, dass diese Seuche immer und überall unerwartet auftreten kann. Aus diesem Grund ist es unbedingt erforderlich, dass sowohl Landwirte und Jäger aber auch Erholungssuchende, die in den heimischen Wäldern unterwegs sind oder auf einem landwirtschaftlichen Betrieb Urlaub machen, dringend aufgefordert sind, gewisse Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. 

Die Seuche ist für Menschen ungefährlich, aber für Schweine tödlich. Sie verursacht hohe wirtschaftliche Verluste, insbesondere durch im Seuchenfall verhängte Handelsrestriktionen für lebende Schweine und insbesondere Schweinefleisch und daraus hergestellte Erzeugnisse. Sie wird nicht nur durch direkten Kontakt übertragen, sondern vor allem indirekt durch Speisereste oder Gegenstände. Insbesondere in Fleischerzeugnissen wie Wurstwaren oder Schinken ist der Erreger sehr lange überlebens- und ansteckungsfähig. Urlauber und Erholungssuchende, die in Feld und Wald unterwegs sind oder Urlaub auf dem Bauernhof machen, werden daher dringend aufgefordert, keine Speisereste im Wald zurückzulassen oder gar Hausschweine damit zu füttern. Nach Möglichkeit sollten Speisereste in geschlossenen Abfallbehältnissen entsorgt oder mit nach Hause genommen werden. Auf keinen Fall dürfen Speisereste auf Park- und Rastplätzen oder an Grill- und Picknickplätzen zurückgelassen werden.

Hier finden Sie tiefergehende Informationen für Landwirte und Jäger.

Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, ländlichen Raum und Verbraucherschutz.