Tierschutz

Nach dem Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wer ein Tier hält oder betreut, muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.

Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sowie die Tiergesundheitsaufseher/innen haben unter anderem  die Aufgabe, das Leben und Wohlbefinden der Tiere als Mitgeschöpfe zu schützen. Wichtige Aufgaben sind zum Beispiel die amtliche Überwachung 

  • landwirtschaftlicher Tierhaltungen, 
  • Schlachthöfen,
  • Tiertransporte, 
  • Tierheime und Tierpensionen, 
  • private Tierhaltungen, 
  • Zoohandlungen, 
  • Hunde- und Katzenzuchten, 
  • Reit- oder Zirkusbetriebe. 

Weiterhin gehen sie Meldungen über Verstöße gegen den Tierschutz nach. Auch die Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, die Einleitung von Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren zählt zu den Aufgaben des Teams Tierschutz.

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