Tierarzneimittelüberwachung

Die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes ist als Grundlage zur Antibiotikaminimierung in der Nutztierhaltung etabliert worden. Ziel ist es, die Verwendung von Antibiotika kontinuierlich auf ein therapeutisch notwendiges Minimum zu senken und damit ein begrenztes Risiko der Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu erreichen beziehungsweise den Erhalt der Wirksamkeit von Antibiotika für Mensch und Tier zu gewährleisten.

Durch das Antibiotikaminimierungskonzept sollen Betriebe, die im bundesweiten Vergleich häufiger Antibiotika anwenden als Betriebe gleicher Produktionsrichtung, identifiziert werden. Als Vergleichsgrößen werden die halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit und die Kennzahlen 1 und 2 herangezogen.

Die halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit gibt an, an wie vielen Tagen des Halbjahres ein Tier in einem Bestand im Durchschnitt mit einem antibiotischen Wirkstoff behandelt wurde. Die Kennzahl 1 ist der Median, sprich der Wert, unter dem 50 Prozent aller erfassten halbjährlichen Therapiehäufigkeiten liegen. Die Kennzahl 2 stellt das dritte Quartal dar, also den Wert, unter dem 75 Prozent aller erfassten halbjährlichen Therapiehäufigkeiten liegen. Liegt die halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit oberhalb der Kennzahl 1, ist eine Prüfung hinsichtlich der Gründe für die Überschreitung unter Hinzuziehung eines Tierarztes erforderlich. Liegt die halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit oberhalb der Kennzahl 2, muss ein schriftlicher Maßnahmenplan auf der Grundlage einer tierärztlichen Beratung erstellt und der Behörde unaufgefordert vorgelegt werden.

Unsere Aufgabe ist es, die korrekte und vollständige Dokumentation der verwendeten Arzneimittel zu kontrollieren.

Weitere Informationen finden Sie beim Regierungspräsidium Gießen.