Unterstützung im Alltag

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.

Pflegebedürftige Personen, können, wenn sie von ihrem soziales Umfeld ehrenamtlich unterstützt werden, diese Leistungen mit der Kranken- beziehungsweise Pflegekasse abrechnen.

Damit sie auf diesen Entlastungsbetrag von monatlich zur Zeit bis zu 131 Euro zurückgreifen können, benötigen sie einen rechtsgültigen Bescheid, aus dem hervorgeht, was abgerechnet werden kann (zum Beispiel für Hilfe im Haushalt und beim Einkaufen).

Die Möglichkeit der qualifizierten Nachbarschaftshilfe muss beim Landkreis beantragt werden. Hier werden dann die Zugangsvoraussetzungen für den Helfenden niedrigschwellig geprüft. Dies kann online durch das Ausfüllen des Erhebungsbogens und Einreichen der erforderlichen Unterlagen (Führungszeugnis; Erste Hilfe Kurs und priv. Haftpflichtversicherung) erfolgen:

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