Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischer, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung
Sie haben eine Beeinträchtigung oder sind von einer Beeinträchtigung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind mit einer Beeinträchtigung? Dann finden Sie auf dieser Seite eine Übersicht der Stellen, bei denen die Leistungen zur Eingliederungshilfe beantragen können. Diese Unterstützung soll eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.
Personen mit seelischer Behinderung oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche (§ 35a Sozialgesetzbuch VIII):
- bis zum Ende der Schulausbildung und teilweise auch darüber hinaus bis maximal zum 23. Lebensjahr ist das Team Eingliederungshilfe beim Jugendamt zuständig
- ab dem 23. Lebensjahr ist der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen zuständig
Personen mit geistigen und/oder körperlichen, mehrfach Beeinträchtigungen (Sozialgesetzbuch IX):
- bis zum Ende der Schulausbildung oder der Vollendung des 18. Lebensjahres wenden Sie sich an das Team Eingliederungshilfe beim Jugendamt
- im Anschluss an den Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen
- für Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation an die eigene Krankenkasse
- für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an den Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen oder die Agentur für Arbeit
Unabhängige Beratung und Begleitung für junge Menschen mit Beeinträchtigung
Für junge Menschen bis 27 Jahre und deren Eltern bieten Verfahrenslotsinnen/Verfahrenslotsen Beratung und Unterstützung an. Weitere Informationen