Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischer, geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung

Sie haben eine Beeinträchtigung oder sind von einer Beeinträchtigung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind mit einer Beeinträchtigung? Dann finden Sie auf dieser Seite eine Übersicht der Stellen, bei denen die Leistungen zur Eingliederungshilfe beantragen können. Diese Unterstützung soll eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.

Personen mit seelischer Behinderung oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche (§ 35a Sozialgesetzbuch VIII):

 

Personen mit geistigen und/oder körperlichen, mehrfach Beeinträchtigungen (Sozialgesetzbuch IX):

 

Unabhängige Beratung und Begleitung für junge Menschen mit Beeinträchtigung

Für junge Menschen bis 27 Jahre und deren Eltern bieten Verfahrenslotsinnen/Verfahrenslotsen Beratung und Unterstützung an. Weitere Informationen