Unterhaltsberatung und Beistandschaft 

Die Beistandschaft bietet Beratung zur Feststellung der Vaterschaft und Unterstützung bei der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs für:

  • minderjährige Kinder;
  • junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr;
  • alleinerziehende Elternteile.

Für die Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung des Unterhalts eines minderjährigen Kindes kann eine Beistandschaft auf Antrag eingerichtet werden.

Das Jugendamt wird durch Einrichtung der Beistandschaft neben dem antragsberechtigten Elternteil, für diesen Teilbereich auch gesetzlicher Vertreter des Kindes und kann die Ansprüche dadurch gerichtlich geltend machen.

Der Antrag auf eine Beistandschaft sollte persönlich – nach vorheriger Terminvereinbarung – beim Jugendamt abgegeben werden. Die Beistandschaft kann von dem antragsberechtigten Elternteil jederzeit beendet werden.

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