Träger öffentlicher Belange (TöB)

Bauen im Außenbereich

Das Baurecht ermöglicht landwirtschaftlichen Betrieben auch im Außenbereich die Errichtung von baulichen Anlagen, soweit sie diesem Betrieb dienend sind.

Ob es sich bei einem Bauvorhaben um ein privilegiert zulässiges Bauvorhaben handelt, prüft fachlich und beurteilt die Abteilung V.80 Landwirtschaft und Landwirtschaftliche Förderung auf Anforderung.

Für Bauanträge und Bauvoranfragen ist die Bauaufsichtsbehörde des Odenwaldkreises zuständig.


Stellungnahmen zu Planungen

Der Odenwaldkreis ist geprägt durch seine landwirtschaftliche Nutzung. Werden landwirtschaftliche Flächen und deren Nutzbarkeit durch eine öffentliche oder private Planung (zum Beispiel Ausweisung von Wohngebieten) für andere Zwecke nachhaltig verändert, müssen die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Die Abteilung Landschaftspflege & Naturschutz vertritt in diesen Fällen die öffentlichen Belange der Landwirtschaft.

Stellungnahmen werden in folgenden Verfahren abgegeben:

  • Bauleitplanung der Kommunen (Bebauungspläne, Änderungen des Regionalen Flächennutzungsplan)
  • Fortschreibung des Regionalen Flächennutzungsplanes
  • Raumordnungsverfahren
  • Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes
  • Planfeststellungsverfahren (Straßenbau, Schienenbau, Stromtrassen)
  •  und weitere

Ziel ist es, gegebenenfalls in Abstimmung mit den Ortslandwirt/innen oder den jeweils betroffenen Landwirt/innen, den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen, sowie alle vermeidbaren Beeinträchtigungen des Bodens, der Bewirtschaftungsstrukturen auszuschließen.