Grünlandumbruch
Wenn in landwirtschaftlichen Betrieben Dauergrünland (DGL) umgebrochen werden soll, ist hierfür eine Genehmigung erforderlich. Als Bewirtschafttende sollten Sie für jeden geplanten Umbruch einen Antrag stellen.
Wenn in landwirtschaftlichen Betrieben Dauergrünland (DGL) umgebrochen werden soll, ist hierfür eine Genehmigung erforderlich. Als Bewirtschafttende sollten Sie für jeden geplanten Umbruch einen Antrag stellen.