Grünlandumbruch 

Wenn in landwirtschaftlichen Betrieben Dauergrünland (DGL) umgebrochen werden soll, ist hierfür eine Genehmigung erforderlich. Als Bewirtschafttende sollten Sie für jeden geplanten Umbruch einen Antrag stellen. 

Antrag auf Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland

Antrag auf Umwandlung von Dauergrünland mit Wiedereinsaat zu Dauergrünland gemäß §16 Direktzahlungen-Durchführungsgesetz