Düngung 

Das Ziel einer jeden Düngemaßnahme ist es, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten beziehungsweise zu verbessern und die Nährstoffversorgung unserer Nutzpflanzen für ein optimales Wachstum zu gewährleisten. 

Düngeverordnung:

Die Regeln für die Anwendung von Düngemitteln werden durch die Düngeverordnung (Verordnung über die gute fachliche Praxis beim Düngen) konkretisiert.

Stoffstrombilanzverordnung:

Ziel der Stoffstrombilanz ist es, Nährstoffflüsse innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe transparent und überprüfbar abzubilden. 

Wirtschaftsdünger-Verbringungsverordnung:

Mit der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern (Verbringungsverordnung - WDüngV) werden die beim Handel mit Wirtschaftsdüngern auftretenden Nährstoffströme zwischen den Betrieben erfasst. 

Düngemittelverordnung:

Die Düngemittelverordnung definiert die Anforderungen an die Zusammensetzung, die Qualität und die Kennzeichnung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln. Diese Bestimmungen richten sich an Herstellende, Importierende, Handelnde und jeden Betrieb, der solche Stoffe in Verkehr bringt. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird im Rahmen der amtlichen Düngemittelverkehrskontrolle (DVK) überwacht.