Identverwaltung 

Betriebsinhaber/innen, die einen Antrag im Rahmen der Agrarförderung stellen möchten, erhalten auf Antrag einen Personenident, um als Antragstellende eindeutig identifiziert zu sein. Dieser Personenident wird einmalig zugeordnet und wird an natürliche wie auch an juristische Personen vergeben. 

Für das bewirtschaftete landwirtschaftliche Unternehmen ist ein Unternehmensident notwendig. Voraussetzung hierfür ist eine bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche von mindestens 1 ha sowie die Anmeldung des landwirtschaftlichen Unternehmens bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.