Direktzahlungen 

 

Direktzahlungen (Einkommensgrundstützung)

Die Direktzahlungen zielen auf eine einfache und effiziente Einkommensstützung ab. Die Prämienzahlungen sind an eine Vielzahl von Auflagen des Umwelt- und Tierschutzes und der Lebens- und Futtermittelsicherheit gebunden. Die Prämie gewährleistet ein Grundeinkommen für Landwirt/innen, die landwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben. Mit dem Zuschuss wird die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und/oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen, -kühen gefördert. Ergänzend zur Einkommensgrundstützung gibt es noch die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirt/innen und die Tierprämien.

Die Beantragung der Direktzahlungen erfolgt im Rahmen des Gemeinsamen Antrages jährlich bis zum 15.05. deslaufenden Jahres ausschließlich über einen Onlineantrag. Je nach weiteren Voraussetzungen erfolgt die Beantragung der einzelnen Komponenten sowie Öko-Regelungen in diesem Antrag.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der WI-Bank

 

Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung

Zusätzlich wird zur Förderung von kleinen und mittleren Betrieben Betriebsinhaber/innen mit Anspruch auf Einkommensgrundstützung eine zusätzliche Zahlung für die ersten 60 Hektare gewährt, wobei die Zahlung für die ersten 40 Hektar höher ist als für die nachfolgenden 20 Hektar.

 

Junglandwirteprämie 

Junglandwirt/innen, die Anspruch auf die Zahlung im Rahmen der Basisprämie haben, wird auf Antrag eine Junglandwirteprämie gewährt.

Als Junglandwirt/innen gelten natürliche Personen, die sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiter/in niederlassen oder sich während der letzten fünf Jahre vor der erstmaligen Beantragung der Basisprämie mit einem Betrieb niedergelassen haben und die im Jahr der erstmaligen Beantragung der Basisprämie nicht älter als 40 Jahre sind. Zusätzlich müssen sie eine entsprechende landwirtschaftliche Qualifikation nachweisen. Sie erhalten eine zusätzliche Förderung für bis zu 120 Hektar und für maximal 5 Jahre.


Tierprämie

Für die Haltung von Mutterkühen in Betrieben ohne Milchproduktion, Mutterschafen und Mutterziegen wird eine gekoppelte Prämie je Muttertier gewährt. Ein Mindesttierbesatz muss eingehalten werden.