Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ) 

Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung in aus erheblich naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten. Die Ausgleichszulage wird jährlich gewährt, sofern eine förderfähige Fläche von mindestens drei Hektar bewirtschaftet wird. Der Antrag erfolgt mit dem Gemeinsamen Antrag über das Agrarportal Hessen.  

Weitere Informationen erhalten Sie beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) und auf der Seite der WI-Bank.