Über uns

Über uns

Bis heute müssen Frauen um ihre – selbstverständlichen – Rechte kämpfen. Gelebte Gleichberechtigung ist in vielen Bereichen noch immer nicht Realität. 

Kinderbetreuung, die Pflege von Angehörigen und Hausarbeiten werden in der Mehrzahl der Familien von Frauen übernommen. Nach der „Familienphase“ ist ein Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit häufig problematisch. Die Lebensplanung von Frauen wird dadurch entscheidend beeinflusst.

Frauen sind von Erwerbslosigkeit und Armut stärker betroffen als Männer. Oftmals verfügen sie, trotz guter Ausbildung und obwohl sie im Arbeitsprozess stehen, über kein existenzsicherndes Einkommen, da sie häufig im Niedriglohnsektor oder in Teilzeit tätig sind.

Für gleiche Arbeitsleistung erhalten Frauen nicht immer und überall den gleichen Lohn wie Männer.

Im öffentlichen Leben, in Führungspositionen und Leitungsgremien sind Frauen deutlich unterrepräsentiert.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen gehört zur Realität und wird oft als „privates Problem“ verharmlost. Dabei ist Gewalt Ausdruck der gesellschaftlichen Missachtung und Benachteiligung von Frauen und Mädchen.

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die Umsetzung der Gleichberechtigung von allen Menschen in der Verwaltung des Odenwaldkreises und auf Kreisebene ein. 

Sie engagiert sich für

  • eine Veränderung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im Odenwaldkreis im Hinblick auf mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern,
  • die Prävention und den Schutz von Opfern von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie sexuellem Missbrauch von Kindern,
  • Antidiskriminierung (Einhaltung des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz),
  • den Aufbau von Netzwerken und die Unterstützung von Projekten im Hinblick auf die Erreichung dieser Ziele,
  • einen besseren Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt und einen höheren Anteil von Frauen in Führungspositionen. Hierzu gehört auch die Mitarbeit am Frauenförderplan. Dieser hat zum Ziel, das in der Verfassung verankerte Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebot von Frauen und Männern in den Dienststellen und Einrichtungen der Kreisverwaltung des Odenwaldkreises zu verwirklichen.
    Er soll dazu beitragen, die gesetzlichen Forderungen zu erfüllen und die vorhandenen Strukturen so zu verändern, dass Frauen in allen Bereichen, Berufen und Funktionen paritätisch vertreten sind.

Beratung

Sie können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden,

  • wenn Sie Informationen, Beratung und Hilfestellung zu ihrer persönlichen Situation oder zu Themen der Gleichberechtigung oder Frauenpolitik benötigen,
  • wenn Sie wissen möchten, welche Institutionen und Organisationen Ihnen bei der Lösung von Problemen weiterhelfen können,
  • wenn Sie Hilfe und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen, 
  • wenn Sie Kontakt zu Frauengruppen oder Verbänden suchen,
  • wenn Sie Vorschläge haben, wie die Situation von Frauen und Mädchen im Odenwald verbessert werden kann.

Alle Gespräche und Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Das Beratungsangebot ist kostenlos.

Rechtsgrundlagen 

Die Gleichstellung aller Geschlechter ist ein Grundrecht und daher auch gesetzlich unter folgenden Normen verankert: