Geschichte des Frauenwahlrechts

Seit 1918 dürfen Frauen in Deutschland wählen und können gewählt werden. Im ersten demokratisch gewählten Parlament der Weimarer Republik von 1919 betrug der Frauenanteil 9 %. Wenige Jahre später (1933) entzogen die Nationalsozialisten den Frauen das passive Wahlrecht, das heißt sie konnten zwar zur Wahl gehen, aber nicht mehr selbst gewählt werden. Demokratische Strukturen wurden außer Kraft gesetzt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg kämpfte vor allem eine Frau – die Juristin Dr. Elisabeth Selbert (SPD) – um die Festschreibung der Gleichberechtigung von Mann und Frau im Grundgesetz. Zunächst sollte ein Passus aus der Weimarer Verfassung übernommen werden, der Frauen und Männern lediglich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten zusprach. Dr. Selbert kämpfte mit anderen Frauen vehement für den Artikel: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Dieser wurde nach harten Auseinandersetzungen mit den männlichen Entscheidungsträgern am 18. Januar 1949 als Artikel 3 ins deutsche Grundgesetz übernommen.

In den 1950er und 1960er Jahren dominierte eine aus heutiger Sicht konservative Familienpolitik. Wichtig war die Einführung des Mutterschutzes. Die erste Ministerin in einem bundesdeutschen Kabinett war die Juristin Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU) von 1961 bis 1966. Sie setzte sich als Gesundheitsministerin für die Rechte der nichtehelichen Kinder ein. Bereits 1957 nahm sie als Abgeordnete großen Einfluss auf die Abschaffung des sogenannten „Stichentscheids“, dem Letztentscheidungsrecht des Mannes in allen die Ehe betreffenden Belangen.

Bis in die 1970er Jahre wurde das Familienministerium von Männern geleitet, danach stand mit Aenne Brauksiepe (CDU) von 1968 - 1969 die erste Frau an der Spitze. Ab diesem Zeitpunkt überwog der Frauenanteil in diesem Ministerium. 

Alle Besetzungen des Familienministeriums findet man unter: Besetzung des Familienministeriums Historie

Die seit Beginn der 1970er Jahre aufkommende Frauenbewegung bewirkte ein Umdenken: Die große Ehe- und Familienrechtsreform von 1977 – maßgeblich von Familienministerin Dr. Katharina Focke (SPD) erarbeitet – bildet ein Ergebnis dessen. Zusammen mit dem Zweiten Bundesgleichberechtigungsgesetz von 1994 wurde das Bundesfamilienministerium in seiner heutigen Form eingeführt. 

Weitere geschichtliche Informationen, auch zur Frauenbewegung, sind auf der Homepage des Forschungszentrums zur Geschichte der deutschen Frauenbewegung ersichtlich: Forschungszentrums zur Geschichte der deutschen Frauenbewegung