Sexismus/Sexistische Werbung

Unter Sexismus wird ein Sammelbegriff für bewusste oder unbewusste geschlechterbezogene Diskriminierung in verschiedenen Kontexten verstanden. Er zeigt sich in der Übergriffigkeit und Herabwürdigung des anderen Geschlechts wie zum Beispiel durch sexuelle Belästigung und Geschlechtsvorurteile auf der Basis eines ungleichen sozialen Status von Frauen und Männern. 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Broschüre Sexismus im Alltag im Rahmen einer Pilotstudie herausgegeben, in der Wahrnehmungen und Haltungen der deutschen Bevölkerung zu dieser Thematik beleuchtet werden. 

Sichtbar wird Sexismus vor allem auch in Werbung. Bedauerlicherweise bietet die aktuelle Gesetzeslage kaum Handlungsspielräume, hiergegen juristisch vorzugehen, obwohl sexistische Werbung ein Ausdruck struktureller Gewalt darstellt. 

Es gibt jedoch Möglichkeiten, sich aktiv gegen sexistische oder frauenfeindliche Werbung zur Wehr zu setzen: 

  • Die Organisation Pinkstinks bietet eine Plattform, auf der Werbemelder/in sexistische Werbung melden können. Pinkstink hinterlegt die gemeldete Werbung auf einer Deutschlandkarte und zeigt auf, welche Schritte dagegen eingeleitet wurden.
  • Alljährlich lobt Terre des Femmes einen Preis Zorniger Kaktus für die frauenfeindlichste Werbung aus. Die Organisation wehrt sich erfolgreich gegen die in Werbung erniedrigte Darstellung von Frauen und die Zuweisung von stereotypen Rollenbildern, denn Werbebotschaften prägen die Gesellschaft.
  • Als Kontrolleinrichtung der Medien, Agenturen und werbenden Unternehmen hat der Deutsche Werberat ein Formular zu Verfügung gestellt, mit dem sexistische Werbung gemeldet werden kann. Wurde die Meldung als begründet eingestuft, werden die Werbenden aufgefordert, die Werbung zu ändern oder einzustellen.
  • Direkte Rückmeldung bei den für die Werbung verantwortlichen Unternehmen.