Wasserhygiene

Trinkwasser

Trinkwasser wird in Deutschland in ausgezeichneter Qualität und kostengünstig in jeden Haushalt geliefert. Regelmäßige Untersuchungen stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden.

Die von den Wasserversorgungsunternehmen durchzuführenden umfangreichen Untersuchungen werden durch amtliche Kontrolluntersuchungen der Gesundheitsämter ergänzt.

Auch Trinkwasserinstallationssysteme (also die Gesamtheit der Trinkwasserrohre und Armaturen) in öffentlich genutzten Gebäuden (zum Beispiel Krankenhäuser, Kindergärten) werden nach besonderen Vorgaben des Gesundheitsamtes überwacht.

Außerdem müssen die Hausinstallationen in größeren Mietshäusern in regelmäßigen Abständen auf Legionellen kontrolliert werden. Weiterführende Informationen zum Thema Legionellen in der Trinkwasserinstallation finden sich auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI).

Sollte es in Ausnahmefällen trotz all dieser Überwachungsmaßnahmen zu Veränderungen des Geschmacks, des Geruchs oder der Farbe des Trinkwassers kommen oder sollte der Verdacht bestehen, dass das Trinkwasser gefährliche Keime oder gefährliche Substanzen enthält, so wird empfohlen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.

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Badewasser in Bädern und Seen

Öffentliche Frei- und Hallenbäder, Bäder in Sport- und Freizeiteinrichtungen, Therapiebecken und Bäder in Hotels zu kontrollieren ist eine Aufgabe des Gesundheitsamtes und unterliegt dem Infektionsschutzgesetz (Paragraf 37).

Außer der Qualität des Badewassers und dem Zustand der technischen Anlagen in den vorgenannten Einrichtungen wird auch der allgemeine hygienische Zustand bewertet.

Schwimmbäder/Pools von Privatpersonen unterliegen nicht unserer Kontrolle.

Die Betreiber von öffentlichen und gewerblichen Schwimmbädern lassen das Badewasser in regelmäßigen Abständen von externen Analyseunternehmen untersuchen. Das Ergebnis dieser Analyse wird dem Gesundheitsamt vorgelegt und hilft, die Wasserqualität besser beurteilen zu können.

Badegewässer sind Gewässer wie Seen, Flüsse oder Küstenbereiche, die zum öffentlichen Baden und Schwimmen genutzt werden. In Hessen gilt hierfür die Hessische Badegewässerverordnung. Auch die Badegewässer werden in regelmäßigen Abständen überwacht.