Hygiene

Das Gesundheitsamt sorgt als Überwachungsbehörde für die Sicherstellung der öffentlichen Hygiene und die Umsetzung des Infektionsschutzes in seinem Zuständigkeitsbereich.

Es werden infektionshygienische Begehungen durchgeführt und bei Hygienemängeln oder lokalen Ausbrüchen von Infektionserkrankungen beraten.

Begehungen finden in medizinischen, gewerblichen sowie Gemeinschaftseinrichtungen statt.

Diese sind beispielsweise:

  • Kliniken
  • Arztpraxen
  • Invasiv tätige Heilpraktiker
  • Altenheime
  • Kindergärten
  • Kosmetik-, Tattoo- und Fußpflegestudios
  • Obdachlosenheime und Asylantenunterkünfte

Auch die Erfassung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten wird hier geleistet.