Kinder- und Jugendärztliche Untersuchungen

Schuleingangsuntersuchung

Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung wird jedes Kind vor der Einschulung durch den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Odenwaldkreises untersucht. Nach dem hessischen Schulgesetz ist diese Untersuchung verpflichtend. Für Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht (§ 58 Hessisches Schulgesetz).

Im Rahmen der Untersuchung werden besondere Stärken und manchmal auch Auffälligkeiten festgestellt, die mit den Eltern besprochen werden. Ziel der Untersuchung ist es, die Eltern und die Schulen, nach Rücksprache mit den Eltern, zur gesundheitlichen Situation und zum Förderbedarf des Kindes zu beraten. Im Anschluss wird eine Schulempfehlung abgeben, sofern die gesundheitlichen Aspekte schulrelevant sind. Die Entscheidung über die Einschulung trifft die Schulleitung zusammen mit den Eltern.

Um die Beurteilung des Entwicklungs- und Gesundheitszustandes Ihres Kindes und die individuelle Beratung zum Beispiel zu gesundheitsfördernden Maßnahmen zu erleichtern, erhalten Sie mit der Einladung zusätzlich einen Fragebogen

Allgemeine Infos zu den Untersuchungsterminen

  • Bitte verschieben Sie den Untersuchungstermin nur in dringenden Fällen oder im Krankheitsfall unter den aufgeführten Kontaktdaten.
  • Am Untersuchungstag sollte Ihr Kind keinen Infekt haben, damit seine Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist.
  • Bringen Sie zum Termin bitte den gelben Impfausweis und das Vorsorgeheft Ihres Kindes mit.
  • Sollten Ihnen darüber hinaus Befunde von Ärzten und/oder Therapeuten vorliegen, bringen Sie diese bitte ebenfalls zum Termin mit.
  • Den Ort und gegebenenfalls weitere Informationen für diese Untersuchung finden Sie auf der Einladung, welche Ihnen zu gegebener Zeit übersandt wird.

Seiteneinstieg in die Schule

Die schulärztliche Untersuchung der Seiteneinsteigenden betrifft in der Regel Kinder und Jugendliche, die aus dem Ausland nach Deutschland gezogen sind und in Deutschland noch keine Regelschule besucht haben. Diese Kinder und Jugendlichen werden somit als „Seiteneinsteigende“ bezeichnet. Diese Untersuchung ist wie die reguläre Schuleingangsuntersuchung verpflichtend.

Die Untersuchung beinhaltet einen standardisierten Seh- und Hörtest und eine Überprüfung des Gesundheits- sowie Impfstatus.

Eingliederungshilfemaßnahmen

Die Durchführung von Eingliederungshilfemaßnahmen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ist in § 112 des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX), geregelt und obliegt der Fachabteilung Jugendamt/Besondere Soziale Dienste der Kreisverwaltung. Der amtsärztliche Dienst erstellt dazu ein ärztliches Gutachten nach entsprechender Beauftragung durch das Jugendamt.

Sportbefreiung

Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht aktiv am Schulsport teilnehmen, benötigen Sie für manche Schulen eine Schulsportbefreiung. Hier ist von Seiten der Erziehungs-/Sorgeberechtigten zu klären, ob die Schule ein Attest des Haus-/Facharztes akzeptiert oder ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis notwendig ist.

Wenn die Schule Ihres Kindes nur ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis akzeptiert, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Am Termin benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • ausgefüllter Anamnesebogen 
  • Kopien der bisher ausgestellten Entschuldigungen, Bescheinigungen, Atteste (falls vorhanden)
  • aktuelle aussagekräftige Befunde des behandelnden Haus-/Facharztes

 

Kadersportuntersuchungen

Informationen zu sportmedizinischen Grunduntersuchungen finden Sie beim Landessportbund.