Kinder- und Jugendärztliche Untersuchungen

Allgemeine Infos zu den Untersuchungsterminen

  • Bitte verschieben Sie den Untersuchungstermin nur in dringenden Fällen oder im Krankheitsfall unter den aufgeführten Kontaktdaten.
  • Am Untersuchungstag sollte Ihr Kind keinen Infekt haben, damit seine Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist.
  • Bringen Sie zum Termin bitte den gelben Impfausweis und das Vorsorgeheft Ihres Kindes mit.
  • Sollten Ihnen darüber hinaus Befunde von Ärzten und/oder Therapeuten vorliegen, bringen Sie diese bitte ebenfalls zum Termin mit.
  • Den Ort und gegebenenfalls weitere Informationen für diese Untersuchung finden Sie auf der Einladung, welche Ihnen zu gegebener Zeit übersandt wird.

Schuleingangsuntersuchung

Was ist die Schuleingangsuntersuchung?

Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung wird jedes Kind vor der Einschulung durch den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Odenwaldkreises untersucht. Nach dem hessischen Schulgesetz ist diese Untersuchung verpflichtend. Für Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht (§ 58 Hessisches Schulgesetz). 

Durch die standardisierte Reihenuntersuchung erfolgt eine unabhängige Einschätzung des aktuellen körperlichen und geistigen Entwicklungsstandes des Kindes, die mit den Eltern besprochen werden. Ziel der Untersuchung ist es, Sorgeberechtigte zur gesundheitlichen Situation und zum Förderbedarf des Kindes zu beraten. Im Anschluss erfolgt eine Einschätzung und Empfehlung im Hinblick auf die anstehende Einschulung sowie eine Rückmeldung über den Verlauf der Schuleingangsuntersuchung bei der zuständigen Grundschule. Die Entscheidung über die Einschulung trifft die zuständige Grundschule zusammen mit den Eltern. 

Um die Beurteilung des Entwicklungs- und Gesundheitszustandes Ihres Kindes und die individuelle Beratung zum Beispiel zu gesundheitsfördernden Maßnahmen zu erleichtern, erhalten Sie mit der Einladung zusätzlich einen Fragebogen. 

Den Anamnesebogen zur Einschulungsuntersuchung finden sie hier

Wie ist der Ablauf einer Schuleingangsuntersuchung?

  • Sie begleiten Ihr Kind bei der gesamten Untersuchung.
  • Die Untersuchungsdauer beträgt ca. 90 Minuten, bitte planen Sie Wartezeit ein.
  • Der angewendete SOPESS-Test (Sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen) ist ein für alle Gesundheitsämter in Hessen standardisierter Test.
  • Die Schuleingangsuntersuchung findet in drei Untersuchungszimmern statt:
    • Zimmer 1 – SOPESS Teil 1
      • Impfberatung
      • Visuo- und Feinmotorik
      • Selektive Aufmerksamkeit (Beurteilung der Konzentrationsfähigkeit)
      • Zahlen- und Mengenverständnis
    • Zimmer 2 – Gesundheitserhebung Teil 1
      • Sehtest
      • Hörtest
    • Zimmer 3 –SOPESS Teil 2 und Gesundheitserhebung Teil 2
      • Visuo- und Feinmotorik
      • Visuelle Wahrnehmung (Erkennen und Anwenden von Abfolgen / Mustern)
      • Sprache / Deutschkenntnisse
      • Grobmotorik
      • Körperliche Untersuchung
      • Gespräch und Beratung zu erhobenen Befunden


Gut zu wissen!

  • Alle Befunde werden zum Abschluss der Schuleingangsuntersuchung mit Ihnen besprochen.
  • Für eine Schulfähigkeit muss nicht jeder Test der Schuleingangsuntersuchung perfekt gemeistert werden!
  • Bei uns kann man nicht durchfallen und nichts falsch machen!
  • Jedes Kind ist individuell und gemeinsam versuchen wir, den bestmöglichen Start Ihres Kindes in seine schulische Laufbahn zu finden.
  • Es gibt also keinen Grund für Nervosität oder gar Angst vor der Schuleingangsuntersuchung!

Anregungen zu Fördermöglichkeiten Ihres Kindes im Alltag finden Sie hier:
Infoblatt Sorgeberechtigte Fördermöglichkeiten Alltag

Seiteneinstieg in die Schule

Die schulärztliche Untersuchung der Seiteneinsteigenden betrifft in der Regel Kinder und Jugendliche, die aus dem Ausland nach Deutschland gezogen sind und in Deutschland noch keine Regelschule besucht haben. Diese Kinder und Jugendlichen werden somit als „Seiteneinsteigende“ bezeichnet. Diese Untersuchung ist wie die reguläre Schuleingangsuntersuchung verpflichtend.

Die Untersuchung beinhaltet einen standardisierten Seh- und Hörtest und eine Überprüfung des Gesundheits- sowie Impfstatus.

Eingliederungshilfemaßnahmen

Die Durchführung von Eingliederungshilfemaßnahmen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ist in § 112 des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX), geregelt und obliegt der Fachabteilung Jugendamt/Besondere Soziale Dienste der Kreisverwaltung. Der amtsärztliche Dienst erstellt dazu ein ärztliches Gutachten nach entsprechender Beauftragung durch das Jugendamt.

Sportbefreiung

Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht aktiv am Schulsport teilnehmen, benötigen Sie für manche Schulen eine Schulsportbefreiung. Hier ist von Seiten der Erziehungs-/Sorgeberechtigten zu klären, ob die Schule ein Attest des Haus-/Facharztes akzeptiert oder ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis notwendig ist.

Wenn die Schule Ihres Kindes nur ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis akzeptiert, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Am Termin benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • ausgefüllter Anamnesebogen 
  • Kopien der bisher ausgestellten Entschuldigungen, Bescheinigungen, Atteste (falls vorhanden)
  • aktuelle aussagekräftige Befunde des behandelnden Haus-/Facharztes

 

Kadersportuntersuchungen

Informationen zu sportmedizinischen Grunduntersuchungen finden Sie beim Landessportbund.