DNA-Abstammungsgutachten

Bei einem Abstammungsgutachten (DNA-Analyse) wird die Verwandtschaft zwischen Personen festgestellt. Ziel eines Abstammungsgutachtens ist die eindeutige Bestätigung beziehungsweise der eindeutige Ausschluss einer Vater- oder Mutterschaft.

Vorrangig führen wir diese Gutachten im Auftrag von Gerichten durch.

Es ist aber auch möglich, dass man als Privatperson ein Abstammungsgutachten hier im Gesundheitsamt durchführen lassen kann, wenn alle beteiligten Personen zustimmen. Eine Probenentnahme darf nicht heimlich durchgeführt werden.

Wenn wir von einer Privatperson zur Durchführung beauftragt werden, dann muss der Auftraggeber das Probenentnahmematerial (auch Test-Kit genannt) selbst kaufen. Hierzu lässt man sich am besten in einer Apotheke beraten. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass es sich um einen zertifizierten Test handelt und der Anbieter des Tests anerkannt ist.

Sinnvoll ist immer ein Vater-Mutter-Kind-Test, also ein Test-Kit für drei Personen. 

Für die Durchführung benötigen wir Proben vom möglichen Vater, vom Kind und von der Kindsmutter. Meist werden Abstriche der Mundschleimhaut, sogenannte Speichelproben, verwendet. Mundschleimhautabstriche werden mit Hilfe von Wattestäbchen durch Reiben an der Innenseite der Wange entnommen. Das Probenmaterial wird dann durch das Gesundheitsamt an das entsprechende Labor geschickt, welches die Auswertung vornimmt und den Auftraggeber auch über das Ergebnis informiert.

Das Abstammungsgutachten ist kostenpflichtig und vom Auftraggebenden zu bezahlen.