Bescheinigung Kindergeldkasse

Muss die Ausbildung wegen einer Erkrankung länger als sechs Monate unterbrochen werden, kann der Bezug von Kindergeld unter Umständen nur dann weiter erfolgen, wenn ein amtsärztliches Attest vorgelegt wird.

Die Familienkasse kann die betroffene Person auffordern ein amtsärztliches Zeugnis vorzulegen.

Sobald Sie diese Aufforderung erhalten haben, setzen Sie sich bitte zur Terminvereinbarung mit dem Gesundheitsamt in Verbindung.

Zu der Untersuchung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit, beziehungsweise reichen diese per E-Mail bei uns ein:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass
  • aktuelle Befunde vom behandelnden Arzt
  • Auftragsschreiben der Kindergeldkasse beziehungsweise Familienkasse
  • ausgefüllter Anamnesebogen