Bescheinigung für das Finanzamt

Wenn Sie eine medizinische Behandlung als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend machen möchten, ist es erforderlich die medizinische Notwendigkeit dieser Maßnahme feststellen zu lassen. Das Gesundheitsamt stellt auf Ihre Anfrage hin eine Bescheinigung nach dem Einkommensteuergesetz zur Vorlage beim Finanzamt aus. Hierzu ist eine Terminvereinbarung zur Untersuchung erforderlich.

Zum Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit, beziehungsweise reichen diese per E-Mail bei uns ein:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass
  • aktuelle Befunde vom behandelnden Arzt
  • ausgefüllter Anamnesebogen