Betreuungsbehörde - Beratung in Betreuungsangelegenheiten und zu Vorsorgemöglichkeiten

Eine gesetzliche Betreuung kann für Erwachsene von Seiten des Betreuungsgerichts angeordnet werden, wenn aus gesundheitlichen Gründen die rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst oder nur noch teilweise geregelt werden können.

Die Betreuungsbehörde unterstützt das Betreuungsgericht. Sie ist zuständig für die Gewinnung und Benennung geeigneter rechtlicher Betreuer und Betreuerinnen und sie leistet Unterstützung im Betreuungsverfahren.

Des Weiteren berät und informiert die Betreuungsbehörde zu allen betreuungsrechtlichen Angelegenheiten, zu Vollmachten und Betreuungsverfügungen. Ebenfalls werden Unterschriftsbeglaubigungen vorgenommen.

Die Betreuungsbehörde ist somit Anlaufstelle für Menschen, die eine rechtliche Betreuung beantragt haben oder für die eine rechtliche Betreuung angeregt wurde. Sie berät Betroffene, Angehörige, Betreuer/innen und Bevollmächtigte zu betreuungsrechtlichen Themen.

Wir beraten Sie gerne telefonisch oder nach Terminvereinbarung persönlich. Unsere Beratung ist kostenlos.