Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Das Prostituiertenschutzgesetz verpflichtet seit dem 01. Juli 2017 alle in der Prostitution Tätigen (Personen, die eine erotische oder sexuelle Dienstleistung gegen Entgelt erbringen) eine durch das Gesundheitsamt erfolgte gesundheitliche Beratung nachzuweisen.

Die gesundheitliche Beratung erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation der beratenen Person und soll speziell Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs einschließen.

  • Die Beratung ist vertraulich, es werden keine Informationen weitergegeben.
  • Die Bescheinigung ist kostenpflichtig (44 Euro)
  • Die Bescheinigung über die erfolgte gesundheitliche Beratung muss man bei der Arbeit dabeihaben. Wenn Sie nicht möchten, dass auf dieser Bescheinigung Ihr richtiger Name steht, können Sie zusätzlich eine Bescheinigung mit Ihrem Aliasnamen bekommen.
  • Die Beratung muss von Personen ab 21 Jahren alle zwölf Monate wahrgenommen werden. Personen, die jünger als 21 sind, müssen sich alle sechs Monate beraten lassen. 

Beratungstermine werden individuell vereinbart. Wir bitten um telefonische Terminabsprache.


Tätigkeit als Prostituierte/Prostituierter  anmelden

Die Aufnahme einer Tätigkeit als Prostituierte/Prostituierter ist nur erlaubt, wenn dies vorher angemeldet wurde. Im Odenwaldkreis muss die Anmeldung in der Kreisverwaltung, Sachgebiet Gewerbe, erfolgen, Ausnahme: Wenn Sie in Höchst i. Odw. tätig sein wollen, wenden Sie sich bitte an die dortige Gemeindeverwaltung.

Da ein persönliches Beratungsgespräch gesetzlich vorgeschrieben ist, machen Sie bitte einen Termin bei uns aus. 

Zu dem Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: Den Nachweis der erfolgten gesundheitlichen Beratung (maximal drei Monate alt), zwei Lichtbilder, Ihren Reisepass, Personalausweis, Passersatz oder Ausweisersatz (Aufenthaltstitel) und gegebenfalls die Arbeitserlaubnis.

Die dann erteilte Anmeldebescheinigung, die übrigens auf Wunsch zusätzlich pseudonymisiert auf einen Aliasnamen ausgestellt werden kann, müssen Sie bei der Arbeit immer mit sich führen.


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