Weitere Förderprogramme der Dorf- und Regionalentwicklung

Sonderprogramm Gaststätten (2021 – 2023)

Gaststätten sind ein wichtiger Bestandteil jedes Dorflebens. Neben dem kulinarischen Angebot sind sie soziale Treffpunkte und Orte für Familienfeiern. Auch im Tourismus spielen sie eine wichtige Rolle. Deswegen stellt die Hessische Landesregierung für das „Sonderprogramm Gaststätten“ im Jahr 2023 weitere vier Millionen Euro zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Gaststättenbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Außerdem Pächterinnen und Pächter eines Gaststättenbetriebes, sofern sie im Besitz eines Miet- oder Pachtvertrages mit mindestens 5 Jahren Laufzeit sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro. Diese können beispielsweise die Gastraumrenovierung, der Bau einer neuen Außenterrasse oder die Anschaffung von digitaler Technik sein.

Wie sind die Konditionen?

Die Förderquote beträgt 45 Prozent bei einer Höchstfördersumme in Höhe von 200.000 Euro. Die Investition muss mindestens 15.000 Euro betragen.

Aktuelle Förderaufrufe:

08.02.2023 bis 22.03.2023

01.06.2023 bis 12.07.2023

weitere Informationen und Antragsstellung bei der WI-Bank


„Starkes Dorf – Wir machen mit!“

Mit dem Förderprogramm „Starkes Dorf – Wir machen mit!“ unterstützt die Hessische Landesregierung Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt eines Dorfes oder eines Ortsteils stärken, das Miteinander der Generationen fördern sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern.

Was wird gefördert?

Das kann die Aufwertung eines Dorfplatzes, die Einrichtung eines Bolzplatzes oder auch die Renovierung eines Backhauses sein. Die Projekte werden mit Beträgen zwischen 1.000 und 5.000 Euro gefördert. Insgesamt stehen für Hessen pro Jahr 500.000 Euro bereit.

Wer kann einen Antrag stellen?

Anträge können von Vereinen, Verbänden und sonstigen Initiativen gestellt werden. Nicht antragsberechtigt sind Ortsbeiräte und Einzelpersonen.

Wie läuft die Antragstellung?

Die Anträge können bis zum 30. September des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden. Die Bewerbung läuft über ein Online-Formular

weitere Informationen und Antragsstellung bei der Staatskanzlei Hessen