Rettungsdienst

Der Fachbereich Rettungsdienst gestaltet und steuert die Strukturen sowie Abläufe im Rettungsdienstbereich Odenwaldkreis, was fortlaufend die medizinische Qualitätssicherung und Überprüfung der wirtschaftlichen Durchführung miteinschließt. Dies umfasst die Funktionen der Notfallrettung, des Notarztwesens, des Krankentransports sowie der Zentralen Leitstelle in den Bereichen Personalführung, Personalausbildung sowie die medizinischen Vorgaben für die Dispositionstätigkeit. Für die Bewältigung von größeren Schadensereignissen sind 6 Leitende Notärzte und 6 Organisatorische Leiter Rettungsdienst mit entsprechender Qualifikation ehrenamtlich in diese Funktionen berufen.

Die öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr führt der Odenwaldkreis als Selbstverwaltungsangelegenheit unter Berücksichtigung der Vorgaben des  Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) durch. Dies sind der alle 5 Jahre angepasste Hessische Rettungsdienstplan und das fortlaufend aktualisierte Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG) mit Erlassen und Verordnungen. Einer der Qualitätsindikatoren für die Notfallrettung ist die sog. Hilfsfrist, nach der innerhalb von 10 Minuten in 90 % der Fälle ein Rettungsmittel am Einsatzort eintreffen soll.

Da die Einsatzzahlen seit Jahren aus verschiedenen Gründen steigen und Anpassungen der Vorhaltung hinsichtlich Anzahl der Rettungsmittel und Arbeitsstunden erforderlich werden ist bei erforderlichen Investitionen eine enge Abstimmung des Rettungsdienstträgers mit den Leistungsträgern und Leistungserbringern erforderlich. Leistungsträger sind die Krankenkassen, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der Landesausschuss Hessen des Verbandes der privaten Krankenversicherung.

Der Rettungsdienstträger Odenwaldkreis kooperiert für die Umsetzung der Notfallrettung, des Notarztwesens und der Krankentransporte im Kreisgebiet mit mehreren Leistungserbringern im Rahmen von vertraglichen Beauftragungen unter Wahrnehmung der gesetzlich definierten Aufsichtspflicht hinsichtlich medizinisch-fachlich korrekter Durchführung und der Einhaltung des Gebots der Wirtschaftlichkeit. Die jährlichen Einsatzzahlen gestalten bei Schwankungen sich wie folgt: Notfallrettung ca. 12.500, ca. Notarzt 2.700, Krankentransport ca. 4.100.

Die Erstellung und Anpassung der Standardprozeduren zur Durchführung von „Erweiterten Versorgungsmaßnahmen (EVM)“ durch nichtärztliches Rettungsdienstpersonal, deren gesetzlich vorgeschriebene, i.d.R. jährliche Überprüfung in realitätsnahen Fallsimulationen und die Mitgestaltung der Jahrespflichtfortbildung für den Rettungsdienst und die Notärzte sind fester  Bestandteil des Qualitätserhalts. Dazu zählen auch Erstellung der Zuweisungs- und Versorgungsstrategien für häufige notfallmedizinische Krankheitsbilder (Herzinfarkt, Schlaganfall, Schwerverletztenversorgung) sowie teilweise die Festlegung der medizinischen Ausstattung der Rettungswagen und der Notarzteinsatzfahrzeuge.

Ein umfassendes Beschwerdemanagement für die Schnittstellen (Kliniken, RD-Mitarbeiter, Notärzte, Hausärzte, Leitstellenmitarbeiter, Patienten, Bürger) sowie die Öffentlichkeitsarbeit in verschiedener Form sind wichtige Instrumente des Qualitätsmanagements und der Kommunikation.

Durch die Teilnahme, z.T. moderierende oder leitende Mitarbeit in hessen- bzw. deutschlandweiten Fachgremien ist ein aktueller oder vorausschauender Informationsstand für den Fachbereich gewährleistet. Somit sind in der guten Zusammenarbeitet gemeinsam mit den Beteiligten beste Voraussetzungen für die organisatorische und medizinische Weiterentwicklung des Rettungsdienstes im Odenwaldkreis gegeben.