Katastrophenschutz
Was bedeutet eigentlich "Katastrophe"?
"Katastrophe ist ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind."
Denkbarer Auslöser einer Katastrophe können großflächige Brände oder Unwetter, technische Großunfälle, Hochwasser oder z. B. ein Flugzeugabsturz sein. Nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz ist der Katastrophenschutz eine Aufgabe der Landkreise oder kreisfreien Städte. Diese sind als sogenannte untere Katastrophenschutz-Behörden bei einer Katastrophe zuerst gefordert.
Aufgaben der unteren Katastrophenschutz-Behörde
- Analyse der Gefahrenschwerpunkte im Odenwaldkreis und Erarbeitung von Katastrophenschutzplänen sowie Einsatzkonzepten und Sonderplänen
- Koordination der Vorkehrungen zur Abwehr von Katastrophen
- Vorbereitung und Durchführung von Katastrophenschutzübungen unter Einbindung der Hilfsorganisationen auf Kreisebene
- Gewährleistung der Führungsorganisation und Kommunikation bei größeren Einsätzen
- Leitung der Abwehrmaßnahmen im Katastrophenfall
- Sammlung und Koordinierung von Informationen zu besonderen Gefahrenabwehrmaßnahmen
- Organisation der Zusammenarbeit der im KatS mitwirkenden öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und privaten Organisationen
- Bewirtschaftung der Bundes- und Landesmittel
- Bewirtschaftung der Ausrüstung und Technik im Katastrophenschutz
- Koordinierung der Aus- und Fortbildung
- Helferangelegenheiten und Angelegenheiten des Ehrenamtes