Wohngeld

Das Land Hessen und der Bund leisten je zur Hälfte einen finanziellen Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Damit soll angemessenes und familiengerechtes Wohnen für die Haushalte finanziell gesichert werden, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten.

Wohngeld deckt nicht die gesamten Kosten für das Wohnen, sondern stellt nur einen Zuschuss dar. Diesen Zuschuss können sowohl Mietende von Wohnraum als auch Besitzerinnen und Besitzer von Wohneigentum, die diesen selbst nutzen, erhalten.

Ob und in welcher Höhe wir Wohngeld leisten können, hängt ab von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen des Haushalts und der Höhe der Miete oder Belastung.

Wohngeldanträge können Sie direkt bei der Abteilung oder bei den Städten und Gemeinden des Odenwaldkreises stellen.

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