Wohngeld

Das Land Hessen und der Bund leisten je zur Hälfte einen finanziellen Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Damit soll angemessenes und familiengerechtes Wohnen für die Haushalte finanziell gesichert werden, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten.

Wohngeld deckt nicht die gesamten Kosten für das Wohnen, sondern stellt nur einen Zuschuss dar. Diesen Zuschuss können sowohl Mietende von Wohnraum als auch Besitzerinnen und Besitzer von Wohneigentum, die diesen selbst nutzen, erhalten.

Ob und in welcher Höhe wir Wohngeld leisten können, hängt ab von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen des Haushalts und der Höhe der Miete oder Belastung.

Wohngeldanträge können Sie direkt bei der Abteilung oder bei den Städten und Gemeinden des Odenwaldkreises stellen.

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Wichtige Information

Die Wohngeldbehörde arbeitet mit elektronischen Akten (E-Akten). Alle eingehenden Unterlagen werden in die E-Akten überführt und dort gespeichert. Bitte beachten Sie, dass in Papierform eingereichte Unterlagen ab sofort nicht mehr zurückgesandt werden können. Reichen Sie daher bitte keine Originale mehr ein.'

Falls im Einzelfall Originale benötigt werden sollten, teilen wir Ihnen dies bei Anforderung der Unterlagen mit. Sie haben auch die Möglichkeit, Nachrichten und Unterlagen über unser digitales Kontaktformular online einzureichen.