Bauaktenarchiv
Es besteht die Möglichkeit, Baugenehmigungen und die dazugehörigen Bauzeichnungen, Berechnungen und die dazugehörigen bautechnischen Nachweise (soweit vorhanden) aus früheren Vorgängen als Scans zum Download zu erhalten.
Die Aushändigung von Scans ist in der Regel nur den Eigentümerinnen und Eigentümern oder den von ihnen bevollmächtigten Personen erlaubt. Die Anfertigung von Scans ist für die antragstellende Person gebührenpflichtig.
Die Unterlagen werden digital zur Verfügung gestellt, pro Scan wird 1,00 Euro berechnet plus der Zeitaufwand von 62,00 Euro/Stunde.
Die persönliche Einsichtnahme in die Bauakte ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf einer vorherigen Terminabsprache. Die Gebühr für die Einsichtnahme beträgt gemäß der Bauaufsichtsgebührensatzung des Odenwaldkreises vom 04.11.2019 je Akte 25,00 Euro plus Zeitaufwand 62,00 Euro/Stunde.
Bitte beachten Sie, dass unsere Unterlagen nicht in digitaler Form vorliegen. Unsere Papierakten sind in verschiedenen Archiven ausgelagert, die je nach Auftrag angefordert und dann digitalisiert werden müssen. Die Ausführung des Antrages wird erst nach vollständigem Erhalt der erforderlichen Unterlagen erfolgen.
Beantragen Sie eine Einsichtnahme in die Akten, informieren wir Sie, sobald die Unterlagen vorliegen.
Die Bearbeitung der Archivanträge ist eine reine Serviceleistung der Bauaufsichtsbehörde. Eine Zusage zur Bearbeitungszeit oder eine kurzfristige Bearbeitung ist auf Grund der hohen Nachfrage nicht möglich. Auch eine Abschätzung der anfallenden Kosten im Vorfeld ist auf Grund des variierenden Umfangs der Akten nicht möglich.
Antrag auf Auskunft aus dem Bauaktenarchiv