Rückforderung von Sozialleistungen - Forderungsmanagement 

Das Forderungsmanagement ist zuständig für Rückforderungen nach Beendigung des Leistungsbezuges aus den Bereichen SGB II, SGB XII sowie AsylbLG.

Das Aufgabengebiet umfasst:

  • die Bearbeitung von Stundungsanträgen,
  • die Bearbeitung und Überwachung von Ratenzahlungen, 
  • die Bearbeitung von Niederschlagungen. 

Für Forderungen während des laufenden Leistungsbezugs setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Leistungssachbearbeitung aus dem Job-Center, dem Sozialamt oder der Asylstelle in Verbindung.