Grundsicherung für Arbeitssuchende

Grundsicherung für Arbeitssuchende können Personen erhalten, die

  • arbeitsfähig sind
  • ihren Lebensunterhalt nicht (vollständig) aus Ihrem Einkommen und Vermögen sicherstellen können
  • in der Bundesrepublik Deutschland wohnen


Leben weitere Personen (z.B. Kinder oder vorübergehend erwerbsgeminderte Menschen) mit einer solchen erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person zusammen (Bedarfsgemeinschaft), können auch sie Grundsicherungsgeld bekommen. 

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende umfasst zwei Bereiche: die Leistungen für den Lebensunterhalt (finanzielle Unterstützung) und die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (z.B. Qualifizierung und Unterstützung bei der Arbeitssuche).

Im Kommunalen Job-Center des Odenwaldkreises kümmern sich die Mitarbeitenden in den beiden Leistungsteams „Nord“ und „Süd“ um die Leistungen zum Lebensunterhalt. Für die Eingliederung in Arbeit sind die Vermittlungscoaches der Teams U25, Eingliederung und 50+ zuständig. In beiden Bereichen stellen wir eine umfassende und individuelle Beratung der antragstellenden Personen sicher.

Die Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherungsgeld) umfassen den Regelbedarf, Mehrbedarfe in besonderen Lebenssituationen und Kosten der Unterkunft und Heizung für die Bedarfsgemeinschaft.

Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzlich einmalige Leistungen gezahlt werden (siehe untenstehendes Feld „einmalige Leistungen Bewilligung“)

Bei der Berechnung der Leistungen werden Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Um Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehen zu können, müssen Sie einen Antrag stellen. 

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