Arbeitssuchende

Bürgergeld können Personen erhalten, die

  • arbeitsfähig sind
  • ihren Lebensunterhalt nicht (vollständig) aus Ihrem Einkommen und Vermögen sicherstellen können
  • in der Bundesrepublik Deutschland wohnen

Leben weitere Personen (z.B. Kinder oder vorübergehend erwerbsgeminderte Menschen) mit einer solchen erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person zusammen (Bedarfsgemeinschaft), können auch sie Bürgergeld bekommen. 

Das Bürgergeld umfasst zwei Bereiche: die Leistungen für den Lebensunterhalt (finanzielle Unterstützung) und die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (z.B. Qualifizierung und Unterstützung bei der Arbeitssuche).

Im Kommunalen Job-Center des Odenwaldkreises kümmern sich die Mitarbeitenden in den beiden Leistungsteams „Nord“ und „Süd“ um die Leistungen zum Lebensunterhalt. Für die Eingliederung in Arbeit sind die Vermittlungscoaches der Teams U25, Eingliederung und 50+ zuständig. In beiden Bereichen stellen wir eine umfassende und individuelle Beratung der antragstellenden Personen sicher.

Gesetzlicher Auftrag der Job-Center ist es, erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen bei der (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt umfassend zu unterstützen. 

In persönlichen Beratungsgesprächen ermitteln die Vermittlungscoaches im Kommunalen Job-Center des Odenwaldkreises mit Ihnen Ihre individuellen Ziele, Kompetenzen und Entwicklungsbedarfe.

Hierbei wird auch mit Ihnen vereinbart, welche der vielfältigen Förder- und Unterstützungsmaßnahmen für die Erreichung dieser Ziele genutzt werden können. 

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